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Budget und Aufgaben-/Finanzplan

Das Budget und der Aufgaben-/Finanzplan sind zentrale Steuerungsinstrumente des Regierungsrates und des Grossen Rates. Sie dienen der Steuerung der Finanzen und der staatlichen Leistungen in den nächsten vier Jahren.

Budget

Mit dem Budget werden die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung für das nächste Rechnungsjahr festgelegt. Es enthält die geplante Erfolgs- und Investitionsrechnung des Kantons, der Direktionen, der Staatskanzlei und der Justiz. Für die Produktgruppen und Produkte wird das zur Verfügung stehende Globalbudget ausgewiesen. In den Produktgruppen und Produkten erbrachte Leistungen werden mittels Leistungsinformationen konkretisiert.

  • Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan 2026-2028

  • Finanzvisualisierung

Aufgaben-/Finanzplan

Der Aufgaben-/Finanzplan dient der Steuerung von Finanzen und Leistungen für die drei auf das Budget folgenden Jahre. Er ist auf die Regierungsrichtlinien und übergeordnete strategische Grundlagen abgestimmt. Er zeigt unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig auf und ermöglicht, frühzeitig Steuerungsmassnahmen zu ergreifen.

Gesamtkantonale Investitionsplanung

Die Investitionsprojekte des Kantons für die folgenden zehn Jahre werden in der gesamtkantonalen Investitionsplanung abgebildet.

Gesamtstaatliche Priorisierung des Investitionsbedarfs 2024

Im Rahmen der Erarbeitung des Budgets 2025 und Aufgaben-/Finanzplans 2026-2028 hat der Regierungsrat auch eine gesamtstaatliche Priorisierung des Investitionsbedarfs vorgenommen. Über die Ergebnisse der Priorisierung gibt der separate Bericht Auskunft.

Benchmarkanalyse 2024

Gleichzeitig mit der Erarbeitung des Budgets 2025 und Aufgaben-/Finanzplans 2026-2028 wurde von der BAK Economics AG eine interkantonale Benchmarkanalyse erarbeitet. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Analyse gehen aus der Berichterstattung zum Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan 2026-2028 (Kapitel 5) hervor. Die detaillierten Ergebnisse finden sich im Bericht der BAK Economics AG.

Spielraumanalyse 2024

Anlässlich der Herbstsession 2023 überwies der Grosse Rat die Motion 289-2022 von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) «Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch den Kanton». Im Vorstoss wird verlangt, dass der Regierungsrat in einem Bericht alle (wesentlichen) freiwillig durch den Kanton erbrachten oder freiwillig durch den Kanton finanzierten Leistungen auflistet. Aus der Berichterstattung zum Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan 2026-2028 (Kapitel 6) geht hervor, wie der Regierungsrat diese Motion im Rahmen der sog. «Spielraumanalyse» umgesetzt hat. Im Folgenden finden sich die detaillierten Ergebnisse zur Analyse.

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