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Beteiligungen des Kantons Bern

Der Kanton Bern ist an einer Vielzahl von Unternehmen und Institutionen als Träger beteiligt. Die diesbezügliche Bandbreite reicht vom international tätigen und börsenkotierten Unternehmen bis zur lokalen Stiftung eines Schlosses.

Für die Führung, Steuerung und Aufsicht dieser Beteiligungen sind Instrumente wie z.B. Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Controllinggespräche und Reportings erforderlich. Seit dem 1. Januar 2021 regeln die Public Corporate Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) die Ausgestaltung sowie die Anwendung dieser Instrumente. Weiter legen die PCG-Richtlinien das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigner und den sogenannten Trägern öffentlicher Aufgaben bzw. Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie die kantonsinternen Zuständigkeiten und Abläufe fest. Die PCG-Richtlinien schaffen überdies gegen aussen Transparenz über die Art und Weise der kantonalen Steuerung und Aufsicht.

Die Betreuung der einzelnen Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse erfolgt durch die durch den Regierungsrat hierfür bestimmten Fachdirektionen. Die Finanzdirektion bildet die Koordinations- und Anlaufstelle der Direktionen und der Staatskanzlei für Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht und dem Controlling gegenüber den Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse.

  • Public Corporate Governance Richtlinien Kanton Bern

Berichterstattungen

Die Führung, Steuerung und Aufsicht der Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse erfolgt auf der Basis eines Dreikreisemodells. Mit dessen Anwendung kann der unterschiedlichen Grösse und des Beteiligungsanteils sowie der Bedeutung (in politischer, finanzieller, volkswirtschaftlicher und strategischer Hinsicht) und des Risikos der einzelnen Träger der öffentlichen Aufgabe und Beteiligungen im öffentlichen Interesse für den Kanton Rechnung getragen werden. Während die Intensität der Führung, Steuerung und Aufsicht der Träger der öffentlichen Aufgabe und Beteiligungen im öffentlichen Interesse des ersten Kreises relativ hoch ist, fällt diese bei den Träger der öffentlichen Aufgabe des dritten Kreises und Beteiligungen im öffentlichen Interesse eher gering aus.

Gegenüber dem Regierungsrat wird jeweils einmal jährlich bis Ende Oktober über die Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse des ersten und des zweiten Kreises Bericht erstattet. Über die Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse des dritten Kreises erfolgt keine Berichterstattung.

Allgemeines Anforderungsprofil

Für die Wahl des strategischen Führungsorgans der Träger öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse des zweiten und dritten Kreises gilt ein allgemeines Anforderungsprofil. Dieses wird durch den Regierungsrat genehmigt. Es enthält die Anforderungen an das einzelne Mitglied, an das Gesamtgremium sowie das Präsidium des strategischen Führungsorgans.

Die Anforderungen beziehen sich unter anderem auf die fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie die Unabhängigkeit der Mitglieder des strategischen Führungsorgans. Das allgemeine Anforderungsprofil enthält zudem Anforderungen in Bezug auf die Geschlechtervertretung und die französischsprachige Minderheit im strategischen Führungsorgan.

Eignerstrategien

Aus den Eignerstrategien wird ersichtlich, welche Ziele und Interessen der Kanton mit den Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse verfolgt. Zudem dienen die Eignerstrategien auch den Fürhungsgremien der einzelnen Unternehmen und Institutionen, die Absichten des Kantons mit der Beteiligung zu kennen.

Aufsichtskonzepte

In den Aufsichtskonzepten wird transparent gemacht, wie die kantonalen Organe die Führung, Steuerung und Aufsicht gegenüber den Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse wahrnehmen.

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