Die Eckwerte des Budgets 2026 und des Aufgaben-/Finanzplans (AFP) 2027–2029 präsentieren sich wie folgt:
in Millionen CHF |
Budget 2026 |
Aufgaben-/ Finanzplan 2027 |
Aufgaben-/ Finanzplan 2028 | Aufgaben-/ Finanzplan 2029 |
Erfolgsrechnung | ||||
Aufwand | 13'667 |
13'641 | 13'742 | 13'853 |
Ertrag | 14'032 | 13'939 | 14'036 | 14'208 |
Gesamtergebnis Erfolgsrechung | 365 | 299 | 293 | 355 |
Nettoinvestitionen | 706 | 696 | 632 | 495 |
Finanzierungssaldo | 10 | -42 | 18 | 228 |
Mit dem vorliegenden Budget und AFP legt der Regierungsrat dem Grossen Rat ein Zahlenwerk mit substanziellen Ertragsüberschüssen in sämtlichen Jahren des vierjährigen Planungshorizonts 2026 bis 2029 vor. Das Investitionsniveau fällt insbesondere in den Jahren 2026 bis 2028 hoch aus.
Insgesamt positives Planungsergebnis mit hohen Ertragsüberschüssen
Dem Regierungsrat ist es mit dem vorliegenden Planungsergebnis gelungen, die Umsetzung der Steuerstrategie voranzutreiben. Zudem können trotz hohem Investitionsbedarf in der Planungsperiode 2026 bis 2029 Schulden von über CHF 200 Millionen abgebaut werden. Gleichzeitig enthalten Budget und AFP angemessene Lohnmassnahmen. Der Regierungsrat ist mit dem vorliegenden Planungsergebnis denn auch zufrieden.
Allerdings musste der Regierungsrat im Vergleich zur bisherigen Planung, insbesondere in der Bildung, aber auch in anderen Aufgabenbereichen, hohe Mehraufwendungen zur Kenntnis nehmen. Diese können jedoch durch Mehrerträge bei den Steuererträgen und den Ausgleichszahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) kompensiert werden.
Umsetzung der Steuerstrategie auf Kurs
In der Steuerstrategie haben sich der Grosse Rat und der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, die Steuerbelastung im Kanton Bern bis Ende 2030 um jährlich wiederkehrend eine halbe Milliarde Franken zu reduzieren.
Bereits im Jahr 2024 wurden steuerliche Entlastungen für Unternehmen und im Jahr 2025 solche für Bürgerinnen und Bürger realisiert. Weitere gestaffelte steuerpolitische Massnahmen plant der Regierungsrat im AFP 2027–2029 (vgl. Kasten).
Der Regierungsrat ist mit diesen bereits umgesetzten und geplanten Massnahmen mit der Umsetzung seiner Steuerstrategie auf Kurs. Zusammen mit den bereits in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzten Steueranlagesenkungen sind mit der vorliegenden Planung bis 2029 Steuerentlastungen von insgesamt rund CHF 440 Millionen vorgesehen.
Anhaltend hoher Investitionsbedarf
Das Budget 2026 und die AFP-Jahre 2027 und 2028 beinhalten einen weiterhin hohen Investitionsbedarf. So ist in diesen Jahren u.a. die Realisierung der beiden Campusbauten der Fachhochschule in Biel und Bern wie auch des Polizeizentrums in Niederwangen geplant. Bedeutende Mittel sind auch für die Realisierung des Neubaus für medizinische Forschung auf dem Inselspitalareal eingestellt.
Finanzpolitische Perspektiven im Spannungsfeld von Chancen und Risiken
Die finanziellen Perspektiven des Kantons bieten sowohl Chancen als auch Risiken. So sind im AFP 2027–2029 Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von CHF 160 Millionen pro Jahr eingeplant. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese in einem nächsten Planungsumgang ganz oder teilweise gestrichen werden müssen. Hingegen enthält das Budget 2026 keine Gewinnausschüttung der SNB. Daher besteht für nächstes Jahr die Chance auf zusätzliche Einnahmen, falls die Ausschüttung doch erfolgt.
Unsicherheiten bestehen jeweils in Bezug auf die Steuererträge, insbesondere je nach wirtschaftlicher Entwicklung. Auch die Höhe der Ausgleichszahlungen aus dem NFA ist unsicher. Risiken gehen zudem vom Entlastungspaket des Bundes (EP 27) aus. So ist geplant, dass sich der Bund aus Aufgabenbereichen zurückzieht oder Beiträge reduziert. Risiken gehen ferner von der finanziellen Lage von versorgungsrelevanten Leistungserbringern im Spital- und Psychiatriebereich aus.
Dies macht deutlich, dass die vorliegende Planung Risiken birgt, welche insbesondere ab 2027 zu einer Verschlechterung der finanziellen Ausgangslage führen könnten. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass das hohe Aufwandwachstum und der hohe Investitionsbedarf sowie die Ertragsausfälle aus den geplanten steuerlichen Entlastungen nur dank steigender Einnahmen kompensiert werden können. Für den Regierungsrat ist angesichts dieser Ausgangslage sowie mit Blick auf die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und ihrer möglichen negativen Auswirkungen auf die Konjunktur klar, dass auch in Zukunft eine vorsichtige Finanz- und Ausgabenpolitik angezeigt sind.
Umsetzung der Steuerstrategie
in Millionen CHF |
Rechnung 2024 |
Budget 2025 |
Budget 2026 |
Aufgaben-/ Finanzplan 2027 |
Aufgaben-/ Finanzplan 2028 | Aufgaben-/ Finanzplan 2029 |
Steueranlagesenkung juristische Personen um 2.0 Steuerzehntel per 1. Januar 2024 |
40 |
40 | 40 | 40 | 40 | 40 |
Steueranlagesenkung natürliche Personen um 0.5 Steuerzehntel per 1. Januar 2025 | 79 | 79 | 79 | 79 | 79 | |
Steuerrevision 2027: 1. Glättung der Progression; gestaffelte Umsetzung - Sozialabzug CHF 39.2 Mio. (ab 2028) - Tarifmassnahmen CHF 94.5 Mio. (ab 2028) |
39 | 134 | 134 | |||
2. Abschaffung Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer/Leibrente (ab 2027) | 10 | 10 | 10 | |||
Steueranlagesenkung natürliche Personen | 80 | 120 | 120 | |||
Steueranlagesenkung juristische Personen |
60 | |||||
Steuerstrategie:
kumulierter Minderertrag |
40 | 119 | 119 | 248 | 382 | 442 |
Mit den in den Jahren 2024 und 2025 bereits umgesetzten und den bis 2029 geplanten Massnahmen werden steuerliche Entlastungen bei den natürlichen und juristischen Personen von rund CHF 440 Millionen umgesetzt.