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Wohnbevölkerung gemäss FILAG

Wohnbevölkerung gemäss Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (BSG 631.1; FILAG) vom 27. November 2000

Die für den Vollzug des kantonalen Finanzausgleichs massgebende Wohnbevölkerung wird jährlich durch die Finanzverwaltung des Kantons Bern bei den Gemeinden erhoben. Massgebend ist die mittlere Wohnbevölkerung nach dem zivilrechtlichen Wohnsitzprinzip (Hauptwohnsitz) gemäss dem Einwohnerregister der Gemeinden. Sie wird ermittelt, indem der Bevölkerungsstand am letzten Kalendertag jedes Monats addiert und diese Summe durch zwölf dividiert wird (gemäss Art. 7 FILAG und Art. 5 FILAV)

Die mittlere Wohnbevölkerung umfasst

  • die schweizerische Wohnbevölkerung: Personen mit Niederlassung in der betreffenden Gemeinde (Heimatschein deponiert), unabhängig von einem eventuellen zweiten Wohnsitz mit Heimatausweis (Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter, Heiminsassinnen und -insassen), und

  • die ausländische Wohnbevölkerung: Niedergelassene (Ausweis C), Jahresauf­enthalterinnen und -aufenthalter (Ausweis B) sowie Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter (Ausweis L). Ferner zählen dazu die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre, die Diplomatinnen und Diplomaten und deren Familienangehörige sowie das diplomatische Hilfspersonal (mit EDA-Bewilligung).

Nicht mitgezählt werden Asylbewerberinnen und –bewerber mit Ausweis F, N und S (unabhängig von der Aufenthaltsdauer).

Tabellen

Mittlere Wohnbevölkerung pro Jahr:

 

 
Mittlere Wohnbevölkerung Vollzug:
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