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Glossar

Hier finden Sie Erklärungen und Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen, um die öffentliche Statistik zu lesen und zu interpretieren. 

Altersquotient

Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen, d.h. Verhältnis der Anzahl Menschen in einem Alter, in dem man im Allgemeinen wirtschaftlich nicht mehr aktiv ist, zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter.

Aufenthaltsstatus

Rechtlicher Status von Personen ausländischer Nationalität. Je nach Anwesenheitsdauer werden acht Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen unterschieden: Niedergelassene (Ausweis C), Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter (Ausweis B), Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter (ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger, die sich in der Regel für weniger als ein Jahr, mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten - Ausweis L), Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F), Asylbewerberinnen und -bewerber (Ausweis N), Schutzbedürftige (Ausweis S), Internationale Funktionärinnen und Funktionäre, Diplomatinnen und Diplomaten sowie deren Familienangehörige (EDA-Ausweis, Ausweis Ci), Grenzgängerinnen und -gänger (Ausweis G). Bis 2002 gehörte auch der Aufenthaltsstatus des Saisonniers (Ausweis A) dazu. Dieser Aufenthaltsstatus wurde mit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 abgeschafft.

Bevölkerungsbewegung

Änderungen, denen eine Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls unterliegt. Es wird unterschieden zwischen natürlicher Bevölkerungsbewegung (Geburten, Todesfälle, Zivilstandsänderungen) und räumlicher Bevölkerungsbewegung bzw. Wanderungen (Zu- und Wegzüge) und Statuswechsel (Einbürgerungen). Geburten, Todesfälle und Eheschliessungen im Ausland werden seit 1987 ebenfalls mitgezählt, sofern sie Personen betreffen, welche ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Bevölkerungsstruktur

Zusammensetzung der Bevölkerung nach diversen demografischen (Geschlecht, Alter, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.) oder anderen Merkmalen.

Bevölkerungswachstum

Differenz zwischen dem Bevölkerungsstand am Ende und am Beginn eines bestimmten Zeitintervalls, normalerweise einem Kalenderjahr. Das Bevölkerungswachstum entspricht der Summe aus Geburtenüberschuss und Wanderungssaldo.

Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung

Berechnung des Bevölkerungsbestandes nach folgendem Ansatz: Die Bevölkerung am 31. Dezember des Jahres entspricht der Bevölkerung am 1. Januar des Jahres zuzüglich der Zugänge (Geburten und Zuwanderung) und abzüglich der Abgänge (Todesfälle und Abwanderung) des Jahres. Abweichungen zwischen dem so fortgeschriebenen Bevölkerungsbestand und dem von den Gemeinden bzw. vom Zentralen Ausländerregister (ZAR) gemeldeten Jahresendbestand gehen als Bereinigung in die Bevölkerungsbilanz ein.

Binnenwanderung

Wanderung innerhalb der Schweiz zwischen zwei Gemeinden des gleichen Kantons (intrakantonale Wanderung) oder zwei Gemeinden verschiedener Kantone (interkantonale Wanderung).

Binnenwanderungssaldo

Differenz zwischen der Zuwanderung aus einer anderen Region der Schweiz und der Abwanderung in eine andere Region der Schweiz.

ESPOP, Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (bis 2009)

Statistik von Stand und Struktur der ständigen Wohnbevölkerung am 31. Dezember eines Jahres sowie der während eines Kalenderjahres registrierten Bewegungen der ständigen Wohnbevölkerung. Die Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) verarbeitet verschiedene Datenquellen zu einer Synthese-Statistik. Sie basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung (VZ), der Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung (PETRA), der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT) und der Wanderungsstatistik der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Ab 2010 werden diese Statistiken zum grössten Teil abgelöst durch die neue Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP).

Eingetragene Partnerschaft

Gemäss dem Partnerschaftsgesetz (PartG), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, ist eine eingetragene Partnerschaft eine privatrechtliche Institution, die Personen gleichen Geschlechts vorbehalten ist und ihnen einen neuen Zivilstand und damit einen eigenen Status verleiht.

Geburtenüberschuss

Anzahl Lebendgeburten minus Anzahl Sterbefälle. Nimmt der Geburtenüberschuss einen negativen Wert an, wird von Sterbeüberschuss gesprochen.

Haushalt

Eine Gruppe von Personen, die in der Regel zusammen wohnen, d.h. eine gemeinsame Wohnung teilen. Die Haushalte werden unterschieden nach Privat- und nach Kollektivhaushalten. Kollektivhaushalte umfassen Personengruppen, die keinen eigenen Haushalt führen (Heime, Spitäler, Gefängnisse, Internate usw.). Privathaushalte sind entweder Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte. Die Mehrpersonenhaushalte werden unterteilt in Familienhaushalte und Nichtfamilienhaushalte. Familienhaushalte sind Privathaushalte mit mindestens einem Familienkern. Als Familienkern gilt ein Vorstands(-Ehe-)Paar (mit oder ohne Kinder), ein Vorstand (ohne Partner) mit Kind(ern) oder ein solcher mit Eltern (bzw. einem Elternteil). Bei den Paarhaushalten wird zwischen Ehepaaren und Konsensualpaaren unterschieden. Konsensualpaare bestehen aus nicht miteinander verheirateten Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Jugendquotient

Verhältnis der 0- bis 19-Jährigen zu den 20- bis 64-jährigen Personen, d.h. Verhältnis der Anzahl junger Menschen in einem Alter, in dem man im Allgemeinen wirtschaftlich noch nicht aktiv ist, zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter.

Pooling

Mit dem Zusammenlegen von Stichproben (Pooling) ist es möglich, mehrere zeitlich gestaffelte Durchgänge der gleichen Erhebung gemeinsam auszuwerten. Durch das Zusammenlegen werden genauere Ergebnisse erzielt als mit einer einzigen Stichprobe. Hingegen verfügt man mit den gepoolten Daten nicht mehr über Ergebnisse, die sich auf ein bestimmtes Referenzdatum beziehen, sondern über Mittelwerte für den gesamten betrachteten Zeitraum und für eine Durchschnittsbevölkerung während dieses Zeitraums.

Die Stichproben der Strukturerhebung werden über einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren zusammengelegt. Nach drei Jahren verfügt man über eine gepoolte Stichprobe von 600'000 Personen, und nach fünf Jahren über eine von einer Million Personen. Die gepoolten Schätzungen werden jedes Jahr aktualisiert, so dass "gleitende Durchschnitte" zur Verfügung stehen.

Pooling
 Pooling Stichprobenumfang von ... Personen Tiefenschärfe (Einheiten in Personen) Auflösung
 1 Jahr   200'000 ca. 15'000 140
 3 Jahre   600'000 ca.   5'000   47
 5 Jahre 1'000'000 ca.   3'000   28

STATPOP, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (ab 2010)

Statistik von Stand und Struktur der Wohnbevölkerung und der Haushalte am 31. Dezember des laufenden Jahres und die registrierten Bewegungen innerhalb eines Kalenderjahres. Die Statistik der Bevölkerung und der Haushalte ist Teil der Statistiken im Rahmen des neuen, jährlichen Volkszählungssystems ab 2010. Die Erhebung basiert auf offiziellen und harmonisierten Personenregistern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie dem Bundesregister der Gebäude und Wohnungen (GWE).

Strukturerhebung (ab 2010)

Die Strukturerhebung wird im Rahmen der neuen, jährlichen Volkszählung realisiert. Diese Erhebung ergänzt die Daten aus den Registern und liefert zusätzliche Informationen zur Struktur der Bevölkerung (Haushalte, Familie, Wohnen, Arbeit, Mobilität, Bildung, Sprache und Religion). Es werden jährlich 200‘000 Personen schriftlich in der ganzen Schweiz befragt.

Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung

Reihe von Bevölkerungsvorausschätzungen, welche die zukünftig mögliche Entwicklung der Bevölkerung beschreiben. Bevölkerungsszenarien basieren auf bestimmten Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der Wanderungen unter bestimmten sozioökonomischen und politischen Rahmenbedingungen.

Volkszählung

Volkszählungen finden seit 1850 in der Regel alle zehn Jahre statt (obligatorische Vollerhebung). Erfasst werden demografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Geburtsort, Stellung im Haushalt, Anzahl Kinder, Religion, Sprache, Ausbildung, erlernter und ausgeübter Beruf, aktuelle Situation im Erwerbsleben, berufliche Stellung, Arbeitsort/Schulort und -weg und dafür benutzte Verkehrsmittel, Pendelzeit sowie Informationen zu den Haushalten und Wohnverhältnissen.

Am 1. Januar 2008 trat das neue Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung in Kraft. Auf Basis dieser Neuregelung wird die Volkszählung künftig im Einjahresrhythmus als Registererhebung mit ergänzenden Stichprobenerhebungen durchgeführt und ausgewertet. Die Schweiz verzichtet deshalb ab 2010 auf die alle zehn Jahre landesweit durchgeführte Vollerhebung (ausführliche Informationen zum neuen Volkszählungssystem: Bundesamt für Statistik, www.volkszählung.ch).

Wachstumsrate (Bevölkerung)

Zu- oder Abnahme der Bevölkerung in einem bestimmten Kalenderjahr auf Grund des Geburtenüberschusses und des Wanderungssaldos, gemessen als Prozentsatz der Bevölkerungszahl am 1. Januar des gleichen Kalenderjahres. Die Wachstumsrate kann einen positiven oder einen negativen Wert haben.

Wanderungssaldo

Differenz zwischen der Zuwanderung in eine bestimmte geografische Region und der Abwanderung aus dieser geografischen Region innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls, normalerweise einem Kalenderjahr.

Wohnbevölkerung

Die Wohnbevölkerung umfasst alle Personen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Anwesenheitsdauer und Art der Anwesenheitsbewilligung. Personen ohne offiziellen Wohnsitz in der Schweiz (z.B. Touristinnen und Touristen, Besucherinnen und Besucher oder Geschäftsreisende) zählen nicht zur Wohnbevölkerung. Die Wohnbevölkerung beinhaltet die folgenden Ausländerkategorien: Niedergelassene sowie Aufenthalterinnen und Aufenthalter (inkl. anerkannte Flüchtlinge), Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter, Personen im Asylprozess, Diplomaten und internationale Funktionärinnen/Funktionäre sowie deren Familienangehörige.

Wohnbevölkerung, ausländische

Alle Personen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen.

Wohnbevölkerung, schweizerische

Alle Personen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Personen, die sowohl die schweizerische als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelbürger), werden als schweizerische Staatsangehörige angesehen.

Wohnbevölkerung, ständige

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle Personen, deren zivilrechtlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) grundsätzlich ganzjährig im betreffenden Gebiet (Schweiz, Kanton, Gemeinde) liegt. Dazu gehören neben den schweizerischen alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheits- bzw. Niederlassungsbewilligung, die zu einem Aufenthalt von mindestens 12 Monaten berechtigt. Das heisst die Niedergelassenen, die Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter (inkl. anerkannte Flüchtlinge), die Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit einem bewilligten (kumulativen) Aufenthalt von mindestens 12 Monaten, Diplomaten und internationalen Funktionärinnen und Funktionäre und deren Familienangehörige sowie (neu) Personen im Asylprozess mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens 12 Monaten.

Wohnbevölkerung, nicht ständige

Ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine Aufenthaltsdauer von mehr als drei, aber (kumuliert) weniger als zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens drei aber weniger als zwölf Monaten.

Wohnbevölkerung, am Nebenwohnsitz

Alle Personen, die als Aufenthalterinnen oder Aufenthalter gemeldet sind (Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden, Kantonen oder im Ausland).

Wohnbevölkerung, wirtschaftliche (bis und mit Volkszählung 2000)

Die wirtschaftliche Wohnbevölkerung umfasst die in der jeweiligen Gebietseinheit lebende Wohnbevölkerung nach wirtschaftlichem Wohnsitz. Personen mit doppeltem Wohnsitz in der Schweiz werden in jener Gemeinde gezählt, wo sie den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Existenz haben: Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter in der Gemeinde des Wochenaufenthaltes, Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und Anstalten in der Standortgemeinde der Institution. Dieses Bevölkerungskonzept kommt in den Volkszählungen (bis und mit Volkszählung 2000) zur Anwendung.

Wohnsitz, Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz (= zivilrechtliche Wohnsitz, Niederlassungsgemeinde) ist die Gemeinde, in der sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss. Eine Person wird in derjenigen Gemeinde als niedergelassen betrachtet, in der sie ihren Heimatschein bzw. ihre Schriften hinterlegt hat. Bei ausländischen Staatsangehörigen handelt es sich um die Gemeinde, für welche die amtliche Anwesenheitsbewilligung ausgestellt ist.

Wohnsitz, Nebenwohnsitz

Der Nebenwohnsitz ist die Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken oder die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründet einen Nebenwohnsitz (Aufenthaltsgemeinde).

Zivilstand

Rechtlich definierte familiäre Situation einer Person gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch oder Gerichtsurteil. Es werden sieben Zivilstandskategorien unterschieden: ledig (= noch nie verheiratet); verheiratet (umfasst sowohl zusammen lebende als auch getrennt lebende Personen); geschieden; verwitwet; in eingetragener Partnerschaft (siehe „eingetragene Partnerschaft“), aufgelöste Partnerschaft (= gerichtlich aufgelöste Partnerschaft, durch Tod aufgelöste Partnerschaft, durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft); unverheiratet (= unverheiratete Personen als Folge einer Ungültigerklärung der letzten Ehe oder als Folge einer Verschollenerklärung des letzten Ehepartners bzw. letzten Ehepartnerin).

Aktualisiert: 9. Februar 2016

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