Die Überprüfung der von Kanton und Gemeinden wahrgenommenen Aufgaben hat ergeben, dass eine strikte Aufgabenteilung nicht immer die optimale Lösung ist. Es gibt weiterhin Aufgaben mit einem ausgeprägten Verbundcharakter, bei denen eine gemeinsame Aufgabenerfüllung sachgerecht und sinnvoll ist. Aufgrund des Verbundcharakters liegt eine Finanzierung über einen Lastenausgleich auf der Hand. Zudem gibt es Bundesaufgaben, bei welchen weder der Kanton noch die Gemeinden einen Einfluss auf die Höhe der Ausgaben oder die inhaltliche Ausgestaltung des Aufgabenvollzugs haben.
Lastenausgleich Lehrergehälter Kindergarten und Volksschule (Art. 24 ff FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | 30 % Gemeinden, 70 % Kanton |
Verteilungskriterien | gemäss FILAG und FILAV |
Lastenausgleich Soziales (Art. 25 FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | 50 % Gemeinden, 50 % Kanton |
Verteilungskriterien | Wohnbevölkerung |
Lastenausgleich Sozialversicherung EL (Art. 28 FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | 50 % Gemeinden, 50 % Kanton |
Verteilungskriterien | Wohnbevölkerung |
Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Art. 29 FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | 33 % Gemeinden, 67 % Kanton |
Verteilungskriterien | 67 % Fahrplan-Angebot (ÖV-Punkte), 33 % Wohnbevölkerung |
Lastenausgleich Familienzulagen für Nichterwerbstätige (Art. 29a FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | 50 % Gemeinden, 50 % Kanton |
Verteilungskriterien | Wohnbevölkerung |
Lastenausgleich neue Aufgabenteilung (Art. 29b FILAG) |
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Verteilungsschlüssel | Lastenverschiebung Saldo, Kanton oder Gemeinden |
Verteilungskriterien | Wohnbevölkerung |
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