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Lastenausgleichssysteme

Die Überprüfung der von Kanton und Gemeinden wahrgenommenen Aufgaben hat ergeben, dass eine strikte Aufgabenteilung nicht immer die optimale Lösung ist. Es gibt weiterhin Aufgaben mit einem ausgeprägten Verbundcharakter, bei denen eine gemeinsame Aufgabenerfüllung sachgerecht und sinnvoll ist. Aufgrund des Verbundcharakters liegt eine Finanzierung über einen Lastenausgleich auf der Hand. Zudem gibt es Bundesaufgaben, bei welchen weder der Kanton noch die Gemeinden einen Einfluss auf die Höhe der Ausgaben oder die inhaltliche Ausgestaltung des Aufgabenvollzugs haben.

Lastenausgleich Lehrergehälter Kindergarten und Volksschule (Art. 24 ff FILAG)
Lastenausgleich Lehrergehälter Kindergarten und Volksschule
(Art. 24 ff FILAG)
 
Verteilungsschlüssel 30 % Gemeinden, 70 % Kanton
Verteilungskriterien gemäss FILAG und FILAV
Lastenausgleich Soziales (Art. 25 FILAG)
Lastenausgleich Soziales
(Art. 25 FILAG)
 
Verteilungsschlüssel 50 % Gemeinden, 50 % Kanton
Verteilungskriterien Wohnbevölkerung
Lastenausgleich Sozialversicherung EL (Art. 28 FILAG)
Lastenausgleich Sozialversicherung EL
(Art. 28 FILAG)
 
Verteilungsschlüssel 50 % Gemeinden, 50 % Kanton
Verteilungskriterien Wohnbevölkerung
Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Art. 29 FILAG)
Lastenausgleich öffentlicher Verkehr
(Art. 29 FILAG)
 
Verteilungsschlüssel 33 % Gemeinden, 67 % Kanton
Verteilungskriterien 67 % Fahrplan-Angebot (ÖV-Punkte), 33 % Wohnbevölkerung
Lastenausgleich Familienzulagen für Nichterwerbstätige (Art. 29a FILAG)
Lastenausgleich Familienzulagen für Nichterwerbstätige
(Art. 29a FILAG)
 
Verteilungsschlüssel 50 % Gemeinden, 50 % Kanton
Verteilungskriterien Wohnbevölkerung
Lastenausgleich neue Aufgabenteilung (Art. 29b FILAG)
Lastenausgleich neue Aufgabenteilung
(Art. 29b FILAG)
 
Verteilungsschlüssel Lastenverschiebung Saldo, Kanton oder Gemeinden
Verteilungskriterien Wohnbevölkerung
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