Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt zurzeit über 560ʼ000 Rechnungen über insgesamt mehr als zwei Milliarden Franken für die erste Steuerrate 2022 der Kantons- und Gemeindesteuern. Die Rate beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags und ist bis 19. Juni 2022 zahlbar. Bei späterer Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch abzuschliessen.
Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird vereinheitlicht. Ab Ende September 2022 sind Zahlungen mit den orangen und roten Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern versendet Rechnungen seit April 2022 mit dem neuen QR-Code. Damit setzt sie die Vorgaben der Schweizerischen Post fristgerecht um. Haben Kundinnen und Kunden im 2022 einen Einzahlungsschein für Vorauszahlungen oder für laufende Abzahlungsvereinbarungen erhalten, werden ihnen bis September 2022 automatisch neue QR-Rechnungen für ihre Zahlungen zugestellt. Laufende Abzahlungsvereinbarungen und vereinbarte Zahlungserleichterungen bleiben gültig. Daueraufträge, die mit dem alten Einzahlungsschein erstellt wurden, werden von den Zahlungsinstituten ab Ende September 2022 nicht mehr ausgeführt. Solche Daueraufträge müssen mit der QR-Rechnung neu erfasst werden.
Weitere Informationen unter: www.taxme.ch