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07. März 2025
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Berner Kantonalbank BEKB: Regierungsrat hält an kantonaler Mehrheitsbeteiligung fest

Gestützt auf einen Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat einen umfassenden Bericht zur kantonalen Beteiligung an der BEKB erarbeitet. Dem Grossen Rat soll mit dem Bericht – im Sinne einer langfristigen Klärung – ermöglicht werden, anlässlich der Sommersession 2025 einen Grundsatzbeschluss zur Höhe der kantonalen Beteiligung an der BEKB zu fällen.

Wie vom Grossen Rat im Rahmen der Wintersession 2023 gefordert, werden im Bericht des Regierungsrats zur Beteiligung an der BEKB sowohl die Vor- wie auch die Nachteile der drei Varianten «Status quo» (Fortsetzung der kantonalen Mehrheitsbeteiligung), «Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität» (Reduktion der kantonalen Beteiligung auf einen Drittel plus eine Aktie) und «Verzicht auf eine kantonale Beteiligung» (vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung) dargestellt.

Umfassende Beurteilung

Im Zentrum des Berichts steht die Beurteilung der drei Varianten aus volkswirtschaftlicher, finanzpolitischer und rechtlicher Sicht. Darüber hinaus wird auch eine Beurteilung aus der kantonalen Risikooptik vorgenommen. 

Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Berichts sowohl ein volkswirtschaftliches (zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der BEKB für den Kanton) wie auch ein rechtliches (u.a. zur Beurteilung von Haftungsrisiken) Gutachten in Auftrag gegeben. Die Erkenntnisse der beiden Gutachten sind in die Beurteilung der drei Varianten eingeflossen. Für die Beurteilung der drei Varianten von Bedeutung ist zudem weiterhin ein bereits im Jahr 2023 durch Prof. Dr. Giovanni Biaggini erstelltes Rechtsgut-achten. Gemäss dem Gutachten müsste für eine allfällige Reduktion der Mehrheitsbeteiligung des kantonalen Aktienanteils auf unter 50 Prozent des Aktienkapitals an der BEKB zwingend vorgängig eine Verfassungsänderung vorgenommen werden. Diese würde der obligatorischen Volksabstimmung unterstehen. Die politische Hürde, um eine Reduktion des kantonalen Mehrheitsanteils oder gar einen vollständigen Verkauf an der BEKB vorzunehmen, liegt damit sehr hoch.

Reduktion oder vollumfänglicher Verkauf derzeit nicht vorteilhaft

Unter den gegebenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen spricht sich der Regierungsrat zusammenfassend für die Variante «Status quo» und somit für die Fortsetzung der bisherigen kantonalen Mehrheitsbeteiligung an der BEKB aus. Der Regierungsrat verschliesst sich einer späteren Reduktion des kantonalen Beteiligungsanteils nicht. Sollten sich die Rahmenbedingungen – sei dies in politischer, finanzieller, volkswirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht – ändern, so kann sich der Regierungsrat eine Reduktion des kantonalen Beteiligungsanteils weiterhin vorstellen. Eine solche muss für den Kanton und seine Bevölkerung aber insgesamt vorteilhaft ausfallen.

Dies ist derzeit aus zahlreichen Gründen nicht der Fall. So würde sich beispielsweise sowohl eine Reduktion auf rund einen Drittel (plus eine Aktie) wie auch ein vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung nachteilig auf den bernischen Finanzhaushalt auswirken. Weiter hat sich die BEKB erfolgreich entwickelt. Inwieweit eine Veränderung der bislang stabilen Besitzverhältnisse mit dem Kanton als Hauptaktionär die solide und risikoarme Ausrichtung der BEKB sowie die von ihr angestrebte nachhaltige Entwicklung gefährden könnte, bleibt für den Regierungsrat offen.

Kanton und BEKB haben ihre Hausaufgaben gemacht

Durch ihre Geschichte und insbesondere als Folge der Reformen nach der Rettungsaktion des Kantons im Zuge der Immobilienkrise in den 1990er-Jahren, kann die BEKB heute gemäss einem Gutachten als «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken bezeichnet werden». So verfügen neben der BEKB nur gerade noch die Waadtländer und die Genfer Kantonalbank über keine wettbewerbsverzerrende Staatsgarantie mehr. Weiter ist neben der BEKB ausschliesslich die Luzerner Kantonalbank als privat-rechtliche Aktiengesellschaft und ohne staatliche Vertretung im strategischen Führungsorgan organisiert. Aufgrund ihrer Rechtsform ist die BEKB zudem – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kantonalbanken – steuerpflichtig. Darüber hinaus liegt der kantonale Beteiligungsanteil bei den meisten Kantonalbanken deutlich höher als derjenige des Kantons Bern. Hinzu kommt schliesslich die klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortlichkeiten. Demzufolge besteht nach Auffassung des Regierungsrates aus einer reinen Governance-Sicht kein Anlass oder Druck zu einer weiteren Entflechtung des Verhältnisses zwischen dem Kanton und der BEKB.

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