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08. Dezember 2021
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Lohnmassnahmen 2022 für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestützt auf den vom Grossen Rat in der Wintersession 2021 genehmigten Voranschlag 2022 die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr beschlossen. Diese sehen eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,4 Prozent vor. Für Lohnmassnahmen per 1. Januar 2022 (Kantonspersonal) bzw. per 1. August 2022 (Lehrkräfte) stehen zusammen mit den so genannten Rotationsgewinnen (0,8% der Lohnsumme) insgesamt 1,2 Prozent zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden vollumfänglich für den individuellen Lohnaufstieg eingesetzt. Auf einen Ausgleich der im laufenden Jahr prognostizierten Teuerungsentwicklung von +0,5 Prozent (Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes, Stand September 2021) verzichtet der Regierungsrat, nachdem im letzten Jahr die Teuerungsentwicklung mit -0,7 Prozent negativ ausgefallen ist.

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