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07. April 2022
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Vernehmlassung des Bundes zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

Zur Umsetzung des OECD/G20-Projektes zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz will der Bund eine Ergänzungssteuer für grosse international tätige Unternehmensgruppen einführen, sofern diese eine Mindeststeuerbelastung von 15 Prozent des Gewinnes nicht erreichen. Diese Ergänzungssteuer soll von den Kantonen erhoben und bezogen werden.

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Einführung einer solchen Ergänzungssteuer grundsätzlich, er geht aber davon aus, dass sich mit dem vorgeschlagenen Verteilmechanismus der nationale Steuerwettbewerb verschärfen würde. Die Ergänzungssteuer soll gemäss aktuellem Vorschlag zu 100 Prozent jenen Kantonen zustehen, die sie mit ihrer tiefen Steuerbelastung verursacht haben. Derzeit ist nicht festgelegt, wofür die Kantone die Mittel einsetzen dürften. Das könnte dazu führen, dass in diesen Kantonen die Steuern für andere Unternehmen oder für natürliche Personen spürbar gesenkt werden und so der interkantonale Steuerwettbewerb verschärft wird. Zudem wird die hundertprozentige Zuweisung der Erträge an die entsprechenden Kantone im Nationalen Finanzausgleich nur ungenügend berücksichtigt.

Nach Auffassung des Regierungsrates geht es bei dieser Vorlage von nationaler Bedeutung um die Positionierung der Schweiz als Land im globalen Handel und Wettbewerb, weshalb ein substanzieller Anteil der Mehreinnahmen für Massnahmen mit gesamtschweizerischer Wirkung eingesetzt werden muss. Er schlägt deshalb vor, dass die Erträge der Ergänzungssteuer analog der direkten Bundessteuer nach Abzug eines Kantonsanteils von 21,2 Prozent an den Bund weitergeleitet werden. Die zusätzlichen Mittel wären idealerweise für den Erhalt der Schweizerischen Standortattraktivität einzusetzen.

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