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04. August 2025
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Zweite Steuerrate 2025 ist unterwegs

Zurzeit verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern rund 580 000 Rechnungen. Von La Ferrière im Berner Jura bis nach Gadmen am Sustenpass erhalten in allen 335 Gemeinden des Kantons Bern Arbeitnehmende, selbstständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte, Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie nichterwerbstätige Personen die zweite Steuerrate 2025. Für die Kantons- und Gemeindesteuern werden insgesamt über 2,4 Milliarden Franken in Rechnung gestellt.

Die zweite Steuerrate beträgt 30 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags und ist bis zum 19. September 2025 zahlbar. Bei späterer Zahlung sind vier Prozent Verzugszinsen geschuldet. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung oder der aktuelle Veranlagungsstand. Allfällige Vorauszahlungen, die bis zum 31. Juli 2025 bei der Steuerverwaltung eingegangen sind, werden mit der zweiten Steuerrate verrechnet. Sie sind beim in Rechnung gestellten Betrag bereits berücksichtigt. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Grundlage. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch abzuschliessen.

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