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13. Oktober 2025
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Höhere Beiträge in die Säule 3a möglich

Im Steuerjahr 2025 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz mehr in die Säule 3a einzahlen als im Vorjahr. Erwerbstätige Personen mit Pensionskasse dürfen neu maximal CHF 7258 auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung überweisen. 2024 betrug der Maximalbetrag CHF 7056. Erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse können 2025 bis zu 20 Prozent ihres jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36 288, für die Säule 3a einsetzen. Im Vorjahr war die Maximalzahlung auf CHF 35 280 begrenzt.

Die Einzahlungen können selbstständig und unselbstständig erwerbstätige Personen in ihrer Steuererklärung von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Der jährliche Beitrag muss vor dem Jahresende auf dem eigenen Vorsorgekonto verbucht sein. Wer sicher sein will, beachtet die entsprechenden Terminvorgaben der Banken oder Versicherungen.

Für das Steuerjahr 2025 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz ab 2026 Nachzahlungen in die Säule 3a leisten. Dies maximal im Rahmen des sogenannten kleinen Betrages, der für 2025 CHF 7258 beträgt. Wer im Jahr 2025 beispielsweise CHF 3000 einzahlt, kann 2026 CHF 4258 nachbezahlen, sofern zusätzlich der ordentliche Maximalbetrag des Jahres 2026 geleistet wird. Auch wer 2025 keine Beiträge in die Säule 3a leistet, ist nachzahlungsberechtigt.

Weitere Informationen, auch zu den seit 1. Januar 2024 im Zuge der AHV-21-Reform gültigen Regelungen zu den Vorbezügen und Barauszahlungsgründen: www.be.ch/taxinfo

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