Bis 15. März 2026 läuft die erste Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2025. Für selbstständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte sowie steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfachen Gesellschaft beteiligt sind, gilt die erste Frist bis 15. Mai 2026. Diese Fristen können bis zum 15. Juli 2026 online gebührenfrei verlängert werden. Eine maximale Fristverlängerung ist bis zum 15. November 2026 online, schriftlich, via Telefon oder Schalter gegen Gebühr möglich.
Am einfachsten wird die Steuererklärung in TaxMe-Online mit BE-Login vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht. Die verlangten Belege können direkt beim Online-Ausfüllen hinzugefügt werden – auch mit dem Smartphone. Wer will, kann mit Hilfe der Demoversion das Online-Ausfüllen unverbindlich und ohne Konsequenzen testen.
Seit Dezember 2024 setzt der Kanton Bern für natürliche Personen das Anmeldeverfahren AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, für die E-Services ein. Um die Steuererklärung online zu bearbeiten, ist die Nutzung eines AGOV-Kontos zwingend.
Informationen zur Steuererklärung: www.taxme.ch
Informationen zu AGOV im Kanton Bern: www.be.ch/agov