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27. März 2025
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Ausgleich der «kalten Progression» bei der Einkommenssteuer 2026

Steigen als Folge der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern, ohne dass die realen Löhne zunehmen. Um diese sogenannte «kalte Progression» zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz Anpassungen an die Teuerung vor. Im Jahr 2024 betrug die relevante Teuerung in der Schweiz 0,6 Prozent. Per 1. Januar 2026 werden deshalb bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern die Einkommenssteuertarife angepasst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung beschlossen. Die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge werden hingegen nur dann angepasst, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung – diese erfolgte per 2024 aufgrund der Teuerung per Ende 2022 – mindestens drei Prozent beträgt. Dies war nicht der Fall. Deshalb erfolgen in diesen Bereichen im Steuerjahr 2026 keine Anpassungen. Über allfällige Ausgleiche im Bereich der direkten Bundessteuer wird die Eidgenössische Finanzverwaltung im Herbst 2025 informieren.

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