Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2024 den Bericht des Regierungsrates über die Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) beraten. Er hat den Regierungsrat beauftragt, ihm spätestens bis zur Wintersession 2025 eine Vorlage zur Anpassung des FILAG zu unterbreiten, die neben den Gemeinden Bern, Biel und Thun auch für die Gemeinden Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung der Zentrumslasten vorsieht. Der Regierungsrat hat zur entsprechenden Änderung des FILAG am 12. Februar das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Es dauert bis Mitte Mai 2025.