Im aktuellen Zinsumfeld hat der Regierungsrat die für die Steuern relevanten Zinsen für das Steuerjahr 2026 festgesetzt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2026 einen Vorauszahlungszins von 0,25 % (2025: 0,75 %). Zahlungen in Höhe der voraussichtlich geschuldeten Steuern, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnung erfolgen, sollen sich aus Sicht des Regierungsrates auch im aktuellen Zinsumfeld noch lohnen. Der Vergütungszins und der Verzugszins bleiben bei den Kantons- und Gemeindesteuern unverändert und betragen 1,00 % respektive 4,00 %. Für die direkte Bundessteuer wurden dagegen alle Zinsarten gesenkt: Rückerstattungszins (entspricht dem kantonalen Vergütungszins) und Verzugszins wurden von 4,50 % auf 4,00 % gesenkt, für Vorauszahlungen wird kein Zins mehr gewährt (2025: 0,75 %).
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