Personalrecht
Die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals (Personalgesetz und Verordnungen) sind in der bernischen Gesetzessammlung (BELEX) Link öffnet in einem neuen Fenster. abrufbar. Im einzelnen sind dies:
Personalgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster. (153.01)
Personalverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (153.011.1)
Stellenvermittlungsverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (153.011.2)
Praktikantenverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (153.012.1)
Erläuterungen zu diesen Erlassen finden Sie in der
Wissensdatenbank Personalrecht (WDB).
Diese enthält ein Stichwortverzeichnis, Kommentare und Hinweise aus der Praxis zu einzelnen Bestimmungen sowie weiterführende Verlinkungen.
Hinweis
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist Ansprechstelle für personalrechtliche Fragen der Gemeinden (öffentlich-rechtliche Körperschaften gemäss Art. 2 Gemeindegesetz; GG) Per E-Mail Kontakt aufnehmen
Hinweis
Auf der Seite der Staatskanzlei "Ein Kanton - zwei Sprachen" finden Sie die kantonaleTerminologiedatenbank. Das «elektronische Wörterbuch» der bernischen Rechts- und Verwaltungssprache enthält rund 9 000 zweisprachige, deutsch-französische Terminologieeinträge über Benennungen, die in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) zu finden sind, sowie die entsprechenden Erklärungen.