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Zulagen

Nebst den üblichen Kinder- und Ausbildungszulagen bietet der Kanton Bern seinen Mitarbeitenden diverse Zulagen für Nacht- und Wochenendarbeit, Pikettdienst, für die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben oder für die Kinderbetreuung. Auslagen, die bei der Aufgabenerfüllung entstanden sind, werden ersetzt.

Familienzulagen

Mitarbeitende haben für Kinder bis zum 16. Altersjahr Anspruch auf eine Kinderzulage von Fr. 230 pro Monat. Ab dem 16. Altersjahr und bis zum Abschluss der Ausbildung, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres wird eine Ausbildungszulage von Fr. 290 pro Monat ausbezahlt. Für Kinder, die das 15. Altersjahr vollendet haben und bereits eine nachobligatorische Ausbildung besuchen, wird eine Ausbildungszulage anstelle der Kinderzulage ausgerichtet. Es werden – unabhängig vom Beschäftigungsgrad – die vollen Beträge ausgerichtet, d.h. auch Teilzeitangestellte haben Anspruch auf Fr. 230 resp. Fr. 290.

Betreuungszulagen

Mitarbeitende mit Anspruch auf Familienzulagen erhalten zusätzlich eine Betreuungszulage. Diese beträgt für ein zulageberechtigtes Kind monatlich Fr. 250, für zwei Kinder total Fr. 180, für drei Kinder Fr. 110 und für vier Kinder Fr. 40. Eltern mit mehr als vier zulageberechtigten Kindern erhalten keine Betreuungszulage. Die Betreuungszulage wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent und zwei zulageberechtigten Kindern haben beispielsweise Anspruch auf eine Betreuungszulage von Fr. 90.

Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Pikettdienst

Mitarbeitende in den Gehaltsklassen 1 bis 23 erhalten für angeordnete Nacht-, Wochenend- und Pikettdiensteinsätze eine Zulage. Die entsprechenden Ansätze werden jährlich vom Regierungsrat definiert. In diesem Beschluss werden auch die Spesen-Entschädigungen (z. B. für Unterkunft, Mahlzeiten, Fahrauslagen) geregelt. 

Funktionsbezogene Zulagen

Mitarbeitenden, die zeitlich befristet, aber länger als drei Monate zusätzliche Aufgaben übernehmen, die deutlich über das Pflichtenheft hinaus gehen, kann zusätzlich zum Gehalt eine Funktionszulage gewährt werden.

Spesen

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Auslagen ersetzt, die bei der Aufgabenerfüllung entstanden sind.

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