Gehalt
Das Gehaltssystem für das bernische Kantonspersonal ist im Personalgesetz und in der Personalverordnung geregelt. Es basiert auf einem Einklassensystem, d.h. jede Funktion ist einer von 30 Gehaltsklassen zugeordnet. In welche Gehaltsklasse eine Funktion eingereiht wird, ist im Anhang 1 zur Personalverordnung festgelegt und in den Richtpositions-umschreibungen konkretisiert:
Anhang 1 zur Personalverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 44 KB, 13 Seiten)
Richtpositionsumschreibungen zur Personalverordnung (RPU) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 618 KB, 70 Seiten)
Jede der 30 Gehaltsklassen ist zusammengesetzt aus dem Grundgehalt (100%) sowie 80 Gehaltsstufen. Der Wert der ersten 20 Gehaltsstufen entspricht 1% des Grundgehalts, anschliessend folgen 40 Stufen à 0,75% sowie 20 Stufen zu 0,5% des Grundgehalts (degressiver Gehaltsaufstieg). Das Maximalgehalt beträgt 160% des Grundgehalts. Dem Grundgehalt sind 6 Einstiegsstufen à 1,5% vorangestellt.
Eine detaillierte Beschreibung des Gehaltssystems kann der folgenden Broschüre entnommen werden:
Das Gehaltssystem des Kantons Bern Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 156 KB, 20 Seiten)
Der konkrete Lohn aller Klassen und Stufen ist in der Gehaltsklassentabelle festgehalten. Der Aufstieg in den Gehaltsstufen erfolgt gestützt auf die jährliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Die Gehälter von Lernenden und Praktikanten sowie die Entschädigungen für das Kantonspersonal sind im Ansatz-RRB festgelegt.
Ansatz-RRB 2019 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 307 KB, 12 Seiten)
Ansatz-RRB 2018 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 140 KB, 14 Seiten)
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3011 Bern
Tel. +41 31 633 43 36
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