Ferien
Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
1 bis 18 pro Kalenderjahr:
- 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird.
- 28 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.
- 33 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.
Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
19 bis 30 pro Kalenderjahr:
- 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird.
- 28 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.
- 33 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird.
Für Lernende beträgt der Ferienanspruch 32 Tage.
Jährlich müssen mindestens 20 freie Tage bezogen werden, davon mindestens 10 Tage zu Lasten des Ferienguthabens. Wurden diese Mindestbezüge nicht eingehalten, verfallen die zu wenig bezogenen Tage entschädigungslos.
Weitergehende Bestimmungen finden Sie in Art. 144 PV
Ferienanspruch / Ferienentschädigung 2019 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 122 KB, 1 Seite)
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Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. +41 31 633 43 36
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