Logo Kanton Bern / Canton de BerneArbeiten beim Kanton

Ferien und Feiertage

Übersicht über die Ferien und dienstfreien Tage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Bern

Ferien

Pro Kalenderjahr stehen Ihnen folgende Ferien zu:

Lernende 32 Tage
bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird 28 Tage
bis und mit dem Kalernderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird 25 Tage
von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird 28 Tage
von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird 33 Tage

Mitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit haben einen Ferienanspruch von 33 Tagen.

Merkblatt Vertrauensarbeitszeit

Jährlich müssen Sie mindestens 20 freie Tage beziehen, davon mindestens 10 Tage zu Lasten des Ferienguthabens. Die zu wenig bezogenen Tage verfallen entschädigungslos.

Feiertage

Der Kanton Bern gewährt Ihnen die folgenden zehn dienstfreien Tage:

  • 1. und 2. Januar 
  • Karfreitag, Ostermontag
  • Auffahrt, Pfingstmontag
  • 1. August
  • 25. und 26. Dezember
  • Nachmittage des 24. und 31. Dezembers

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zu Ferienanspruch oder Ferienentschädigung? Hier finden Sie weitergehende Bestimmungen:

Seite teilen