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Änderung der Verordnung über das Veranlagungsverfahren
29. November 2018 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über das Veranlagungsverfahren verabschiedet. Damit müssen Steuererklärungen nicht mehr ausschliesslich von Hand unterschrieben werden. Erstmals können die steuerpflichtigen Personen ab Januar 2019 die Steuererklärung 2018 elektronisch freigeben.
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