Demoversion virtuelle Steuersubjekte
Virtuelle Steuersubjekte sind Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften.
Für jedes virtuelle Steuersubjekt muss eine separate Steuererklärung ausgefüllt werden, es erhält jedoch keine separate Veranlagungsverfügung und auch keine Schlussabrechnung zugestellt. Vielmehr wird das steuerbare Einkommen und Vermögen des virtuellen Steuersubjekts anteilsmässig bei den einzelnen Beteiligten besteuert. Die errechneten Anteile müssen auf der jeweiligen Steuererklärung der beteiligten Person(en) deklariert werden.
Wer für ein sogenanntes virtuelles Steuersubjekt die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllt, erhält automatisch die Berechnung wie beispielsweise Anteile der Beteiligten.
Wollen Sie TaxMe-Online vorerst nur ausprobieren? Dann nutzen Sie die Demoversion TaxMe-Online für virtuelle Steuersubjekte!
Bitte beachten Sie bei der Verwendung der Demoversion folgende wichtige Punkte:
- In der Demoversion von TaxMe-Online müssen Sie zu Beginn den Gesellschaftstyp des virtuellen Steuersubjektes auswählen. Dies können Ihre persönlichen oder frei gewählten Angaben sein. Basierend auf diesen Daten werden Sie anschliessend durch die Erfassung geführt.
- Wenn Sie die Demoversion verlassen, gehen alle von Ihnen erfassten Daten verloren. Es werden keine Daten gespeichert. Sie können die Demoversion mehrmals bzw. unbeschränkt verwenden.
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