Fragen & Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Vorgehen bei einer Fristverlängerung online.
•Kann ich eine Fristverlängerung für dieselbe Steuererklärung mehrmals einreichen?
•Sind Fristverlängerungen online kostenpflichtig?
•Welche Vorteile bietet mir die Fristverlängerung online?
•Kann ich eine registrierte Fristverlängerung noch rückgängig machen?
•Kann ich für mehrere Personen gleichzeitig eine Fristverlängerung einreichen?
•Erhalte ich eine Bestätigung für die Fristverlängerung?
•Kann ich die Bestätigung für die Fristverlängerung nachdrucken?
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
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