Fristverlängerung schriftlich
Gesuche um Fristverlängerung können auf dem Postweg an die Adresse, die auf der Steuererklärung angedruckt ist, eingereicht werden.
- Eine schriftliche Fristverlängerung ist bis längstens 3½ Monate nach Einreichefrist bzw. 10½ Monate nach Geschäftsabschluss möglich.
- Die Kosten für jede schriftliche Fristverlängerung betragen jeweils 20 Franken.
- Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
- Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr