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Fristverlängerung schriftlich

Gesuche um Fristverlängerung können auf dem Postweg an die Adresse, die auf der Steuererklärung angedruckt ist, eingereicht werden.

  • Eine schriftliche Fristverlängerung ist bis längstens 3½ Monate nach Einreichefrist bzw. 10½ Monate nach Geschäftsabschluss möglich.
  • Die Kosten für jede schriftliche Fristverlängerung betragen jeweils 20 Franken.
  • Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
  • Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).

Weitere Informationen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

Über uns

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/taxme/fristen_und_fristverlaengerung1/fristschriftlich