Zinsen
Die Höhe der Zinssätze legt der Regierungsrat fest.
Vorauszahlungszins
Vorauszahlungen können für das jeweilige Rechnungsjahr geleistet werden. Als Vorauszahlungen gelten Zahlungen, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnung geleistet werden. Ein Guthaben auf dem Vorauszahlungskonto wird zur Deckung der Ratenrechnung verwendet - die Verzinsung erfolgt bis zu dieser Anrechnung.
Übersteigt das Vorauszahlungsguthaben die Ratenrechnungen, werden Überschüsse längstens bis zum Ende des Kalenderjahres verzinst. Per Ende Jahr wird der Vorauszahlungszins berechnet, kapitalisiert und mit einem allfälligen Vorauszahlungsüberschuss auf das Folgejahr übertragen. (•Bezugsverordnung). Die Höhe des Zinssatzes für den Vorauszahlungszins ersehen Sie in der Tabelle «Zinssätze».
Mehr zu den •verzinslichen Vorauszahlungen
Vergütungszins
Ein Vergütungszins wird für die in Rechnung gestellte und bezahlte Steuerbeträge geleistet, die sich im Nachhinein (Schlussabrechnung) als überhöht erweisen. Die Höhe des Zinssatzes für den Vergütungszins entnehmen Sie der Tabelle «Zinssätze». Die Zinspflicht besteht auch, wenn ein Rechtsmittel ergriffen oder wenn eine Zahlungserleichterung gewährt wurde.
Verzugszins
Steuern werden mit der Zustellung der Rechnung fällig (siehe auch •Termine & Fälligkeiten). Die Zinspflicht beginnt am 31. Tag nach der Fälligkeit. Sie endet, wenn die entsprechende Zahlung bei der Steuerverwaltung eingegangen ist (Bringschuld). Zinspflichtig sind nur die in Rechnung gestellten Beträge, welche aufgrund der Schlussabrechnung tatsächlich geschuldet sind.
Die Höhe des Zinssatzes für den Verzugszins ersehen Sie in der Tabelle «Zinssätze». Die Zinspflicht besteht auch, wenn ein Rechtsmittel ergriffen oder wenn eine Zahlungserleichterung gewährt wurde.
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug hat einen Verzugszins zur Folge. Wird die geschuldete Steuer trotz Mahnung nicht bezahlt, folgt eine •Betreibung. Die Zinsberechnung erfolgt mit 360 Tagen.
Zinssätze
| Jahr | Bernische Steuern |
Direkte Bundessteuern |
||
|---|---|---|---|---|
| Verzugszins Vergütungszins |
Vorauszahlungs- zins |
Verzugszins Vergütungszins |
Vorauszahlungs- zins |
|
| 2012 | 3,00% | 1,00% | 3,00% | 1,00% |
| 2011 |
3,00% | 1,00% |
3,50% |
1,00% |
| 2010 | 3,25% |
--- |
3,50% |
1,00% |
| 2009 | 3,50% | --- |
4,00% |
1,50% |
| 2008 |
4,00% |
--- |
4,00% |
1,50% |
| 2007 |
3,50% |
--- |
3,50% |
1,00% |
Berechnungsbeispiel mit Verzugszins
Jahr A: Total Steuerbetrag CHF 10'000; Verzugszins 3% pa.
- Betrag 1. Rate = CHF 4'000; Fälligkeit 20.5.; zahlbar bis 20.6.;
Bezahlung in drei Teilraten (1‘600/1‘200/1‘200) - Betrag 2. Rate = CHF 3'000; Fälligkeit 20.8.; zahlbar bis 20.9.;
Bezahlung in zwei Teilraten (1‘600/1‘400) - Betrag 3. Rate = CHF 3'000; Fälligkeit 20.11.; zahlbar bis 20.12.;
Bezahlung normal (3‘000)
| Kalenderjahr/Steuerjahr |
Zinsbetrag* | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.05. | 30.06. | 31.07. | 31.08. | 30.09. | 31.10. | 30.11. | |
| CHF1'600 | |||||||
| 1'200 | Zins: CHF 2.00 |
||||||
| 1'200 | Zins: CHF 3.00 |
||||||
| 0 | |||||||
| 1'600 | Zins: CHF 2.50 |
||||||
| 1'400 | Zins: CHF 3.50 |
||||||
| 3'000 | |||||||
| Zins total: CHF 11.00 |
*Erläuterung: Berechnung der Zinsbeträge bei Zinssatz 3%. Die Zinsberechnung erfolgt mit 360 Tagen.
1. Rate (CHF 4‘000)
- Während 10 Tagen (20.6. - 30.6.) 3% Zins auf unbeglichenem Betrag
von CHF 2‘400 (= Zins CHF 2.00) - Während 1 Monat (1.7. - 31.7.) 3% Zins auf unbeglichenem Betrag
von CHF 1‘200 (= Zins CHF 3.00)
2. Rate (CHF 3‘000)
- Während 10 Tagen (20.9. - 30.9.) 3% Zins auf unbeglichenem Betrag
von CHF 3‘000 (= Zins CHF 2.50) - Während 1 Monat (1.10. - 31.10.) 3% Zins auf unbeglichenem Betrag
von CHF 1‘400 (= Zins CHF 3.50)
3. Rate (CHF 3‘000)
- Rechtzeitig und vollständig bezahlt
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr