Zahlungserleichterungen
Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden.
Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid). Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden.
Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Verzugszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen. Die entsprechende Adresse finden Sie auf der Rechnung.
Nach Art. 239 •Steuergesetz (StG) und Art. 27-33 •Bezugsverordnung (BEZV) kann eine Zahlungserleichterung gewährt werden
a. wenn die steuerpflichtige Person einen geschuldeten Steuerbetrag im Zeitpunkt des Steuerbezugs ohne Gefährdung ihres wirtschaftlichen Fortkommens oder ohne Einschränkung in den notwendigen Unterhaltsbedürfnissen nicht bezahlen kann oder
b. wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft macht, dass sie in absehbarer Zeit eine verrechenbare Gegenforderung geltend machen kann oder die Möglichkeit besteht, dass die geschuldete Steuer herabgesetzt wird.
Teilzahlungen an provisorische Rechnungen und Ratenrechnungen
Für nicht rechtskräftige Steuerforderungen können zusätzliche leere Einzahlungsscheine über die Infolinie, die zuständige Inkassostelle oder elektronisch in beschränktem Rahmen über TaxMe-Online angefordert werden. Dabei wird ausdrücklich auf allfällige Verzugszinsfolgen hingewiesen.
Nachbestellung von leeren Einzahlungsscheinen
Mit der Ratenrechnung erhält der Steuerpflichtige vorgedruckte Einzahlungsscheine. Der Steuerpflichtige kann jederzeit •leere Einzahlungsscheine bestellen
Leere Einzahlungsscheine können auch online über das •TaxMe-Portal bezogen werden. Die telefonische Bestellung von leeren Einzahlungsscheinen bei der zuständigen Inkassostelle ist ebenfalls möglich.
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