Verzinsliche Vorauszahlungen
Verzinsliche Vorauszahlungen sind allein für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuer) und die Direkte Bundessteuer für natürliche Personen möglich. Die Höhe der •Zinssätze wird jährlich neu festgelegt.
- Eine Zahlung für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuer) gilt dann als Vorauszahlung, wenn der Zahlungseingang vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen des laufenden Steuerjahres erfolgt.
- Vorauszahlungen sind nur möglich, wenn keine Steuerausstände bestehen.
- Vorauszahlungen können einmal oder mehrmals pro Steuerjahr geleistet werden. Auch möglich ist eine regelmässige monatliche Überweisung.
- Die Steuerverwaltung akzeptiert verzinsliche Vorauszahlungen im Rahmen des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages.
So wird verzinst
- Vorauszahlungen werden vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs bis zur Anrechnung an die Ratenrechnung, d.h. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist für die Ratenrechnung mit dem Vorauszahlungszins verzinst.
- Besteht ein darüber hinaus gehender Vorauszahlungsüberschuss, so wird dieser bis zur Verrechnung mit einer nachfolgenden Ratenrechnung bzw. bis zum Jahresende weiter verzinst.
- Per Ende Jahr berechnet die Steuerverwaltung den Vorauszahlungszins und überträgt ihn als Kapital mit einem allfälligen Vorauszahlungsüberschuss auf das Folgejahr; er wird weiterhin verzinst.
- Zum Ausfüllen der Steuererklärung wird ein Zins- und Kapitalausweis zugestellt, der den Vorauszahlenden die Zinsberechnung darlegt, die Kontenbewegungen aufzeigt und ein zu übertragendes Guthaben ausweist.
Für Vorauszahlungen: separate Einzahlungsscheine bestellen
Wer verzinsliche Vorauszahlungen leisten möchte, benötigt dafür separate Einzahlungsscheine. Diese können wie folgt bestellt werden:
- Elektronisch über das dafür bestehende •Kontaktformular oder direkt im TaxMe-Portal (für registrierte Nutzer)
- Schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach 8334, 3001 Bern oder bei der zuständigen Inkassostelle
- Telefonisch unter 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)
Hinweis
Haben Sie im vergangenen Jahr Vorauszahlungen geleistet?
Dann schicken wir Ihnen im Januar zusammen mit Ihrem Zins- und Kapitalausweis automatisch einen neuen Einzahlungsschein, mit dem Sie wiederum verzinsliche Vorauszahlungen überweisen können.
Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen sind nur im entsprechenden Steuerjahr verwendbar, denn die Referenznummer wechselt jährlich.
Beispiel Ratenrechnungen / verzinsliche Vorauszahlungen

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Beispiel Ratenrechnungen / verzinsliche Vorauszahlungen
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr