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Verzinsliche Vorauszahlungen

Verzinsliche Vorauszahlungen sind allein für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuer) und die Direkte Bundessteuer für natürliche Personen möglich. Die Höhe der Zinssätze wird jährlich neu festgelegt.

  • Eine Zahlung für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuer) gilt dann als Vorauszahlung, wenn der Zahlungseingang vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen des laufenden Steuerjahres erfolgt.
  • Vorauszahlungen sind nur möglich, wenn keine Steuerausstände bestehen.
  • Vorauszahlungen können einmal oder mehrmals pro Steuerjahr geleistet werden. Auch möglich ist eine regelmässige monatliche Überweisung.
  • Die Steuerverwaltung akzeptiert verzinsliche Vorauszahlungen im Rahmen des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages.

So wird verzinst

  • Vorauszahlungen werden vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs bis zur Anrechnung an die Ratenrechnung, d.h. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist für die Ratenrechnung mit dem Vorauszahlungszins verzinst.
  • Besteht ein darüber hinaus gehender Vorauszahlungsüberschuss, so wird dieser bis zur Verrechnung mit einer nachfolgenden Ratenrechnung bzw. bis zum Jahresende weiter verzinst.
  • Per Ende Jahr berechnet die Steuerverwaltung den Vorauszahlungszins und überträgt ihn als Kapital mit einem allfälligen Vorauszahlungsüberschuss auf das Folgejahr; er wird weiterhin verzinst.
  • Zum Ausfüllen der Steuererklärung wird ein Zins- und Kapitalausweis zugestellt, der den Vorauszahlenden die Zinsberechnung darlegt, die Kontenbewegungen aufzeigt und ein zu übertragendes Guthaben ausweist.

Für Vorauszahlungen: separate Einzahlungsscheine bestellen

Wer verzinsliche Vorauszahlungen leisten möchte, benötigt dafür separate Einzahlungsscheine. Diese können wie folgt bestellt werden:

  • Elektronisch über das dafür bestehende Kontaktformular oder direkt im TaxMe-Portal (für registrierte Nutzer)
  • Schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach 8334, 3001 Bern oder bei der zuständigen Inkassostelle
  • Telefonisch unter 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)

Hinweis

Haben Sie im vergangenen Jahr Vorauszahlungen geleistet?

Dann schicken wir Ihnen im Januar zusammen mit Ihrem Zins- und Kapitalausweis automatisch einen neuen Einzahlungsschein, mit dem Sie wiederum verzinsliche Vorauszahlungen überweisen können.

Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen sind nur im entsprechenden Steuerjahr verwendbar, denn die Referenznummer wechselt jährlich.

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Beispiel Ratenrechnungen / verzinsliche Vorauszahlungen

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Weitere Informationen

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Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

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Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

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