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Termine und Fälligkeiten

Die drei Steuerraten für die Einkommens- und Vermögenssteuer sind jeweils am
20. Mai, 20. August und 20. November fällig und sind - wie die Schlussabrechnung - innert 30 Tagen zahlbar.

Die provisorische Rechnung für die geschuldete Direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und wie die Schlussabrechnung zahlbar innert 30 Tagen.

Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten sind 30 Tage nach Fälligkeit zu bezahlen.


Weitere Informationen

Rechnung elektronisch empfangen und mit wenigen Klicks bezahlen. Einfach, bequem, sicher.

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

Über uns

 


Informationen über diesen Webauftritt

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