Termine und Fälligkeiten
Die drei Steuerraten für die •Einkommens- und Vermögenssteuer sind jeweils am
20. Mai, 20. August und 20. November fällig und sind - wie die Schlussabrechnung - innert 30 Tagen zahlbar.
Die provisorische Rechnung für die geschuldete Direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und wie die Schlussabrechnung zahlbar innert 30 Tagen.
Die Rechnungen für die •übrigen Steuerarten sind 30 Tage nach Fälligkeit zu bezahlen.
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
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Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
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