Voraussetzungen / Kosten
Voraussetzungen für Steuererlass
Ein Erlassgesuch hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn folgende sieben Fragen mit «Nein» beantwortet werden können. Somit kann grundsätzlich kein Erlass gewährt werden, wenn eine dieser Fragen mit «Ja» beantwortet werden muss.
- Wurden Sie für das Gesuchsjahr nach Ermessen veranlagt, weil Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben (z.B. Nichteinreichen der Steuererklärung oder verlangter Belege)?
- Verfügten Sie im Zeitpunkt der Rechnungsstellung (inkl. Ratenrechnungen) über genügend finanzielle Mittel, so dass Zahlungen bzw. Rückstellungen möglich gewesen wären?
- Heben Sie nebst der zu erlassenden Forderung weitere Schulden und verzichten die anderen Gläubiger nicht auf Ihre Geldforderung?
- Haben Sie seit der Rechnungsstellung (inkl. Ratenrechnungen) andere Schulden beglichen?
- Verfügen Sie über Vermögen (Sparkonten, Wertschriften, Lebensversicherungen, Liegenschaften, unverteilte Erbschaften usw.), welches die zu erlassende Forderung übersteigt?
- Sind bei Einschränkungen Ihrer Lebenshaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum Ratenzahlungen möglich, so dass die zu erlassende Forderung innert absehbarer Zeit beglichen werden kann?
(Bei der Berechnung des Einkommens werden auch steuerfreie Einkünfte wie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeleistungen einbezogen.) - Haben Sie für die zu erlassende Forderung bereits einen Zahlungsbefehl erhalten?
Kosten
Das Erlassverfahren ist in der Regel kostenlos.
Dem/der Gesuchsteller/in können Kosten auferlegt werden, wenn er/sie ein offensichtlich unbegründetes Gesuch eingereicht hat. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn eine der obgenannten Fragen mit «Ja» beantwortet werden muss.
Weitere Informationen
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Steuerverwaltung des Kantons Bern
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Standort
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Telefon
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