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Einreichung Erlassgesuch

Erlassgesuche sind schriftlich und unterzeichnet mit dem Formular Erlassgesuch (PDF, 325 KB, 4 Seiten) bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen.

Wird das Erlassgesuch von einem Vertreter der steuerpflichtigen Person gestellt, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.

Es ist empfohlen, wenn immer möglich unter Vorbehalt (schriftlich formulieren) eines allfälligen Erlassgesuches Teilzahlungen zu leisten. Bei einer allfälligen Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches werden damit übermässige Zahlungsrückstände sowie Zinsfolgen vermieden.

Weitere Informationen zum Steuererlass erteilen auch die Gemeinden.


Weitere Informationen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

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