Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Finanzdirektion Startseite


Navigation



Quellensteuer

Das in der Schweiz erzielte Erwerbseinkommen von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung, d.h. ohne Ausweis C, wird an der Quelle besteuert. Zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist der Arbeitgeber. Ihm obliegt es, die Quellensteuer zu berechnen und den Lohn um die Quellensteuer zu kürzen.

Die Quellensteuer bemisst sich aufgrund des Bruttolohnes, der in einem bestimmten Monat erzielt wird; sie umfasst die Einkommenssteuer des Kantons Bern und der Berner Gemeinde, in der der Arbeitnehmer steuerpflichtig ist sowie die Direkte Bundessteuer (sowie eventuell einen Anteil Kirchensteuer).

Berechnung der Quellensteuer von Comparis

Steuertabellen für die Quellensteuer, Ausgabe 2012 (Excel, 220 KB)

Steuertabellen für die Quellensteuer 2012, Druckversion (PDF, 1.7 MB, 65 Seiten)

Steuertabellen für die Quellensteuer, Ausgabe 2011 (Excel, 456 KB)

Steuertabellen für die Quellensteuer 2011, Druckversion (PDF, 1.6 MB, 67 Seiten)

Steuertabellen für die Quellensteuer, Ausgabe 2009 / 2010 (PDF, 209 KB, 34 Seiten)

Kantonale Quellensteuer-Tarife für Lohnprogramme (SIK Norm)


Weitere Informationen

Vertiefte Informationen zu allen Steuerthemen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

Über uns

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuern_berechnen/steuerrechner/quellensteuer