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Lotteriegewinne

Lotteriegewinne werden als Einkommen besteuert. Die Deklaration dieses Einkommens erfolgt mit der ordentlichen Steuererklärung. Unter Lotteriegewinne fallen Gewinne von Swisslos, Swiss Lotto, Euro Millions, Sport-Toto, PMU Romand, sonstigen Wettbewerben und Lotterien. Steuerbar sind Bar- und Naturalgewinne (z.B. Edelmetalle, Schmuck, Reisen, Autos und Fahrräder, Gebrauchsgegenstände und Einrichtungen aller Art).

Steuerbelastung

Kanton

Diese Gewinne werden beim Kanton und bei der Gemeinde nach Abzug einer Pauschale von 5% zu einem festen Satz von je 10% besteuert. Die allfällige Kirchensteuer beträgt 8% der Kantonssteuer. Betragen die Gewinne nach Abzug der Pauschale von 5% weniger als CHF 5'200, dann sind sie steuerfrei. Sind mehrere Personen gemeinsam an einem Gewinn beteiligt, so gilt die Freigrenze für jede beteiligte Person.

Bund

Diese Gewinne werden nach Abzug nachweisbarer Einsätze (höchstens bis zum Betrag der entsprechenden Gewinne) zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.

Die gesamte Steuerbelastung für Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund bleibt immer unter 35%.


Weitere Informationen

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Steuerverwaltung des Kantons Bern

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3001 Bern

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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

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031 633 60 01
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