Quellensteuer
Bei gewissen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird.
Die Steuern werden nicht vom Steuerpflichtigen selber abgeliefert, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung, welcher den Steuerpflichtigen vertritt. Der Steuerpflichtige erhält ein um den Steuerbetrag gekürztes Einkommen. Das gesamte Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit dieser Personen unterliegt der Quellensteuer. Die Höhe der abgezogenen Quellensteuer ergibt sich aus vorgegebenen Steuertabellen, welche die persönlichen Verhältnisse und gesetzlichen Abzüge berücksichtigen.
Wer unterliegt der Quellensteuer?
Der Quellensteuer unterstellt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz:
- Künstler, Sportler und Referenten
- Organe juristischer Personen
- Hypothekargläubiger
- Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis
- Empfänger von Vorsorgeleistungen aus privatrechtlichem Arbeitsverhältnis
- Transporteure im internationalen Verkehr
- Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter
Wer rechnet die Quellensteuer ab?
Für die Abrechnung der Quellensteuer sind die Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) zuständig. Sie sind verpflichtet, die Quellensteuer der Kantonalen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person (qsP) einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn auszuzahlen.
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•Erläuterungen zur Quellensteuer 2013 (PDF, 863 KB, 52 Seiten)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2013 (Excel, 237 KB)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2013, Druckversion (PDF, 1.6 MB, 53 Seiten)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2012 (Excel, 220 KB)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2012, Druckversion (PDF, 1.7 MB, 65 Seiten)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2011 (Excel, 456 KB)
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•Steuertabellen Quellensteuer 2011, Druckversion (PDF, 1.6 MB, 67 Seiten)
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•Steuertabellen Quellensteuer, Ausgabe 2009 / 2010 (PDF, 209 KB, 34 Seiten)
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•Umrechnungstool Temporäreinsätze (Excel, 45 KB)
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