Handänderungssteuer
Handänderungssteuer im Allgemeinen
Beim Erwerb eines Grundstücks ist eine Handänderungssteuer geschuldet. Steuerpflichtig ist immer der Erwerber bzw. die Erwerberin. Die Handänderungssteuer beträgt in der Regel 1,8 Prozent des Kaufpreises.
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