Grundstückgewinnsteuer
Der Kanton Bern erhebt - wie alle anderen Schweizer Kantone auch - eine Steuer auf Gewinne, die beim Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften erzielt werden. Es handelt sich dabei um eine separate Einkommenssteuer, die nach einem gesonderten Tarif erhoben wird. Gewinne unter CHF 5’200 sind steuerfrei, ebenso Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Vermögen (z.B. Fahrzeuge). Die gesetzliche Grundlage für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern findet sich im •Steuergesetz
(Art. 126 ff. StG).
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