Steuererleichterungen
Der bernische Regierungsrat kann einem Unternehmen für höchstens zehn Jahre eine Steuererleichterung gewähren, wenn die Gründung oder der Zuzug des Unternehmens im Interesse der bernischen Volkswirtschaft liegt.
Eine Steuererleichterung kann auch gewährt werden, wenn eine Verlegung des Unternehmens aus Gründen der Orts- oder Regionalplanung erwünscht ist oder wenn dadurch die im Interesse der bernischen Volkswirtschaft liegende Umstrukturierung von Unternehmen in betrieblicher, produktions- oder absatzmässiger Hinsicht erleichtert wird.
Gesuche um Steuererleichterungen sind an die •Wirtschaftsförderung des Kanton Bern, Münsterplatz 3, 3011 Bern zu richten.
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Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
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Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
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