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Steuererleichterungen

Der bernische Regierungsrat kann einem Unternehmen für höchstens zehn Jahre eine Steuererleichterung gewähren, wenn die Gründung oder der Zuzug des Unternehmens im Interesse der bernischen Volkswirtschaft liegt.

Eine Steuererleichterung kann auch gewährt werden, wenn eine Verlegung des Unternehmens aus Gründen der Orts- oder Regionalplanung erwünscht ist oder wenn dadurch die im Interesse der bernischen Volkswirtschaft liegende Umstrukturierung von Unternehmen in betrieblicher, produktions- oder absatzmässiger Hinsicht erleichtert wird.

Gesuche um Steuererleichterungen sind an die Wirtschaftsförderung des Kanton Bern, Münsterplatz 3, 3011 Bern zu richten.


Weitere Informationen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuererklaerung/gewinn-_und_kapitalsteuer/steuererleichterungen