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Gewinn- und Kapitalsteuer

Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen. Juristische Personen können TaxMe-Online nicht nutzen.

Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.

Hinweis

Benötigen Sie Informationen zum Lohnausweis?
Lesen Sie das Merkblatt (PDF, 968 KB, 4 Seiten)

Wollen Sie Ihre Gewinn- und Kapitalsteuer berechnen?
Dann benutzen Sie den Steuerrechner Gewinn- und Kapitalsteuer (für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften)


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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuererklaerung/gewinn-_und_kapitalsteuer