Gewinn- und Kapitalsteuer
Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen. Juristische Personen können TaxMe-Online nicht nutzen.
Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.
•Informationen zur Steuerbefreiung
•Erläuterungen für Baugesellschaften und Konsortien (PDF, 124 KB, 2 Seiten)
Hinweis
Benötigen Sie Informationen zum Lohnausweis?
Lesen Sie das Merkblatt (PDF, 968 KB, 4 Seiten)
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Wegleitungen und Formulare für juristische PersonenWegleitung Kapitalgesellschaften, ab 2011 (PDF, 179 KB, 16 Seiten)Wegleitung Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen, ab 2011 (PDF, 233 KB, 24 Seiten)Steuererklärung für Kapitalgesellschaften, ab 2011 (PDF, 416 KB, 4 Seiten)Steuererklärung für Kapitalgesellschaften, bis 2010 (PDF, 415 KB, 4 Seiten)Steuererklärung für übrige juristische Personen, ab 2011 (PDF, 397 KB, 4 Seiten)Steuererklärung für übrige juristische Personen, bis 2010 (PDF, 398 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
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