Steuererklärung ausfüllen
Erbschaften
Wichtige Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Erbschaftssteueranzeige können dem •Merkblatt zum Ausfüllen der Erbschaftssteueranzeige (PDF, 49 KB, 4 Seiten) entnommen werden.
Schenkungen
Wichtige Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Schenkungssteueranzeige können dem •Merkblatt zum Ausfüllen der Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige (PDF, 46 KB) entnommen werden.
Abzüge
Von den Zuwendungen können CHF 12’000 abgezogen werden. Dieser Abzug wird innert fünf Jahren insgesamt nur einmal gewährt.
Bussen
Wer eine erhaltene Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteueranzeige trotz Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst. Die Veranlagung erfolgt nach Ermessen der Steuerbehörde.
Hinweis
Im Ratgeber finden Sie weitere Informationen, insbesondere in den Fragen & Antworten zu Erbschaft & Schenkung.
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo – Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr
Fax 031 633 67 67