Schenkung
Als Schenkung gilt jede unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche, freiwillige Zuwendung von Vermögen oder von Rechten an Vermögensteilen.
Schenkungen sind auf dem Formular 8 der Steuererklärung desjenigen Jahres zu deklarieren, in dem die Zuwendungen erfolgten. Für eine sofortige Veranlagung können sie zusätzlich mittels Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige angezeigt werden.
Hinweis
Wollen Sie überschlagsmässig Ihre Schenkungssteuer berechnen?
Hier finden Sie die Angaben zur Berechnung Schenkungssteuer.
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Formular für die Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 133 KB, 2 Seiten)
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
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