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Schenkung

Als Schenkung gilt jede unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche, freiwillige Zuwendung von Vermögen oder von Rechten an Vermögensteilen.

Schenkungen sind auf dem Formular 8 der Steuererklärung desjenigen Jahres, in dem die Zuwendungen erfolgten, zu deklarieren. Für eine sofortige Veranlagung können sie zusätzlich mittels Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige angezeigt werden.

Hinweis

Wollen Sie überschlagsmässig Ihre Schenkungssteuer berechnen?
Hier finden Sie die Angaben zur Berechnung Schenkungssteuer.


Weitere Informationen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo – Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr
Fax 031 633 67 67


 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuererklaerung/erbschafts-_und_schenkungssteuer/schenkung