Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Finanzdirektion Startseite


Navigation



Erbschaft

Wenn eine Person mit Wohnsitz im Kanton Bern stirbt, wird in gewissen Fällen die Erstellung eines Steuer- oder eines Erbschaftsinventars angeordnet. Dieses dient in der Regel als Grundlage für die Erbschaftssteuerveranlagung. In Fällen ohne Inventar wird bei Bedarf die Erbschaftssteueranzeige einem Mitglied der Erbengemeinschaft oder einer bevollmächtigten Vertretung zugestellt.

Stirbt eine Person mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern und hinterlässt bernisches Grundeigentum, erhält ein Mitglied der Erbengemeinschaft bzw. eine bevollmächtigte Vertretung direkt die notwendigen Formulare.

Für mehrere Erben kann eine gemeinsame Anzeige eingereicht werden. Alle erbberechtigten Personen sind für die richtige und rechtzeitige Einreichung verantwortlich.

Hinweis

Informationen zu den Auswirkungen eines Todesfalls in Ihrer Familie auf die Steuerabgaben finden Sie unter Todesfall bei besondere Lebenssituationen.

Wollen Sie überschlagsmässig ihre Erbschaftssteuer berechnen?
Hier finden Sie die  Angaben zur Berechnung Erbschaftssteuer


Weitere Informationen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo – Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr
Fax 031 633 67 67


 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuererklaerung/erbschafts-_und_schenkungssteuer/erbschaft