Erbschaft
Wenn eine Person mit Wohnsitz im Kanton Bern stirbt, wird in gewissen Fällen die Erstellung eines Steuer- oder eines Erbschaftsinventars angeordnet. Dieses dient in der Regel als Grundlage für die Erbschaftssteuerveranlagung. In Fällen ohne Inventar wird bei Bedarf die Erbschaftssteueranzeige einem Mitglied der Erbengemeinschaft oder einer bevollmächtigten Vertretung zugestellt.
Stirbt eine Person mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern und hinterlässt bernisches Grundeigentum, erhält ein Mitglied der Erbengemeinschaft bzw. eine bevollmächtigte Vertretung direkt die notwendigen Formulare.
Für mehrere Erben kann eine gemeinsame Anzeige eingereicht werden. Alle erbberechtigten Personen sind für die richtige und rechtzeitige Einreichung verantwortlich.
•Formular für die Erbschaftssteueranzeige (PDF, 241 KB)
•Merkblatt zum Ausfüllen der Erbschaftssteueranzeige (PDF, 49 KB, 4 Seiten)
•Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für Erbengemeinschaften und Miteigentum (PDF, 124 KB, 2 Seiten)
Hinweis
Informationen zu den Auswirkungen eines Todesfalls in Ihrer Familie auf die Steuerabgaben finden Sie unter Todesfall bei besondere Lebenssituationen.
Wollen Sie überschlagsmässig ihre Erbschaftssteuer berechnen?
Hier finden Sie die Angaben zur Berechnung Erbschaftssteuer
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
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