Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern basiert auf dem •Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 23. November 1999 (ESchG) mit Änderungen vom 23. November 2004, 8. September 2005, 24. Februar 2008 und 13. August 2008. Dieser Steuer unterliegt der unentgeltliche Vermögensübergang durch Erbgang, Vorempfang oder Schenkung. Steuerpflichtig ist die begünstigte Person, also der Empfänger oder die Empfängerin.
Die Steuersätze sind nach Personengruppen unterteilt. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto grösser ist die Steuerbelastung. Nähere Angaben können den Artikeln 18 und 19 im •Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer entnommen werden.
Steuerfrei sind unentgeltliche Zuwendungen und ein Vermögenserwerb von Todes wegen unter Ehegatten. Ebenso sind seit 1. Januar 2006 unentgeltliche Zuwendungen an Nachkommen (Kinder, Stiefkinder und deren Nachkommen) sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen durch Nachkommen (Kinder, Stiefkinder und deren Nachkommen) steuerfrei.
Hinweis
Detaillierte Angaben zum Ausgleich der kalten Progression
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