Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung
- Angaben ausserhalb der Formularfelder oder auf der Formularrückseite können nicht verarbeitet werden und gelten als nicht deklariert, da sie für uns wegen der elektronischen Erfassung gar nicht erkennbar sind.
- Prüfen Sie genau, was Sie abziehen können. Die •Wegleitung gibt Ihnen Auskunft.
Die Belege sind aufzubewahren und bereitzuhalten bzw. vorgängig zu besorgen.- Mehr Informationen zu den erlaubten •Abzügen.
- Es sind nur die ausdrücklich verlangten Belege und Bestätigungen direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Die übrigen Belege sind für eine allfällige Nachfrage durch die Steuerbehörde lediglich bereitzuhalten (Holprinzip).
- Die Formulare 1–5 müssen von allen Steuerpflichtigen (auch wenn leer) eingereicht werden.
- Paare in ungetrennter Ehe füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Beide Ehegatten müssen die verlangten Unterschriften leisten.
- Unterschriften sind zwingend nötig auf dem Formular 1 (Bestätigung der vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben) und Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis und Rückerstattungsantrag Verrechnungssteuer).
- Mit der Einreichung der Steuererklärung sollte nicht bis zum letzten •Termin zugewartet werden; die definitive Veranlagung wird umso früher möglich, und die •Ratenrechnungen können genauer erstellt werden.
- Im •Todesfall füllen die •Erben eine Steuererklärung der verstorbenen Person für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag aus.
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