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Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung

  • Angaben ausserhalb der Formularfelder oder auf der Formularrückseite können nicht verarbeitet werden und gelten als nicht deklariert, da sie für uns wegen der elektronischen Erfassung gar nicht erkennbar sind.
  • Prüfen Sie genau, was Sie abziehen können. Die Wegleitung gibt Ihnen Auskunft.
    Die Belege sind aufzubewahren und bereitzuhalten bzw. vorgängig zu besorgen.
  • Es sind nur die ausdrücklich verlangten Belege und Bestätigungen direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Die übrigen Belege sind für eine allfällige Nachfrage durch die Steuerbehörde lediglich bereitzuhalten (Holprinzip).
  • Die Formulare 1–5 müssen von allen Steuerpflichtigen (auch wenn leer) eingereicht werden.
  • Paare in ungetrennter Ehe füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Beide Ehegatten müssen die verlangten Unterschriften leisten.
  • Unterschriften sind zwingend nötig auf dem Formular 1 (Bestätigung der vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben) und Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis und Rückerstattungsantrag Verrechnungssteuer).
  • Mit der Einreichung der Steuererklärung sollte nicht bis zum letzten Termin zugewartet werden; die definitive Veranlagung wird umso früher möglich, und die Ratenrechnungen können genauer erstellt werden.
  • Im Todesfall füllen die Erben eine Steuererklärung der verstorbenen Person für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag aus.

Weitere Informationen

Füllen Sie Ihre Steuererklärung online via Internet aus – ohne Softwareinstallation und fast ohne Papier. Schnell und einfach. Es gibt auch eine Demo-Version zum Ausprobieren.

Kurze Videos zeigen Ihnen wie es geht.

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

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Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

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Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

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