Steuererklärung ausfüllen
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern muss jährlich über 600’000 Steuererklärungs-Dokumente aufbereiten. Daher erfolgt der Versand gestaffelt von Anfang Januar bis Mitte Februar.
Persönliche Daten, die der Steuerverwaltung bekannt sind, sind bereits eingetragen. Im Begleitbrief ist die individuelle Erkennungsnummer (ZPV = Zentrale Personenverwaltung) des Steuerpflichtigen vermerkt sowie ein Passwort für das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung mit •TaxMe-Online.
Die Steuererklärung ist im Kanton Bern als Fragebogen in Form von nummerierten •Formularen konzipiert; es sind nur wenige Berechnungen nötig. Beigelegt ist auf Wunsch eine ausführliche Wegleitung für natürliche Personen.
Wir helfen Ihnen mit •Merkblättern für spezielle Steuersituationen zur Einkommens- und Vermögenssteuer (beispielsweise zu Wohnsitzwechsel, Todesfall, Trennung/Scheidung/Konkubinat usw.). Die Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter •Downloads & Publikationen.
Wer eine erhaltene Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst. Die Veranlagung erfolgt nach Ermessen der Steuerbehörde.
Wer in seiner Steuererklärung unrichtige Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, kann gebüsst bzw. verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden. In gravierenden Fällen ist auch ein ordentliches Strafverfahren möglich.
Informationen zu den •Formularen der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Hinweis
Im Ratgeber finden Sie weitere Informationen, insbesondere in den
Fragen & Antworten zu Einkommen & Vermögen.
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Leitfaden "Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht - In vier Schritten zum Ziel" (PDF, 1.5 MB, 5 Seiten)
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