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Fristverlängerung schriftlich

Die Fristverlängerung schriftlich muss an die zuständige Region der Steuerverwaltung geschickt werden.

  • Fristverlängerungen per E-Mail oder Papier, die innerhalb der Frist eingereicht werden, werden maximal bis zum 15. November gewährt und kosten 20 Franken.
  • Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
  • Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).
  • Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch verlängert.
  • Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.

Weitere Informationen

Füllen Sie Ihre Steuererklärung online via Internet aus – ohne Softwareinstallation und fast ohne Papier. Schnell und einfach. Es gibt auch eine Demo-Version zum Ausprobieren.

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

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Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

Über uns

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/steuererklaerung/einkommens-_und_vermoegenssteuer/fristen_und_fristverlaengerung/fristverlaengerung_schriftlich