Fristverlängerung schriftlich
Die Fristverlängerung schriftlich muss an die zuständige •Region der Steuerverwaltung geschickt werden.
- Fristverlängerungen per E-Mail oder Papier, die innerhalb der Frist eingereicht werden, werden maximal bis zum 15. November gewährt und kosten 20 Franken.
- Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
- Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).
- Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch verlängert.
- Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr