Einkommen
Als Einkommen zu deklarieren ist jeglicher Lohn aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, auch ein Naturallohn in Form von Kost und Logis oder Trinkgelder. Auch der Lehrlingslohn oder ein Lohn aus Ferien- oder Wochenendjobs ist steuerpflichtig. Personen mit selbstständiger Erwerbstätigkeit (beispielsweise Handwerker, Ärzte, Notare usw.) müssen ihr aus dem Geschäftsbetrieb erzieltes Einkommen und das dem Geschäft dienende Vermögen versteuern. Sodann sind auch alle Renten und Pensionen sowie anderen Ersatzeinkommen zu deklarieren.
Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den sogenannten •Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Steuerbares Einkommen stellen im weiteren Zinsen auf Bank- und Post-Konti und Dividenden auf Aktien dar, •Kapitalabfindungen aus Vorsorge (z.B. bezüglich 2. Säule BVG oder Säule 3a), wie auch •Lotteriegewinne. Unterhaltsbeiträge für Personen unter 18 Jahren werden vom Elternteil, bei dem sie wohnen, versteuert. Bei der Empfängerin bzw. dem Empfänger immer zu versteuern sind Alimenteneinkünfte für den geschiedenen Ehepartner.
Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) deklarieren ihr Einkommen und Vermögen mit einer normalen Steuererklärung im ordentlichen Veranlagungsverfahren.
Mit •Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindert werden, dass die Einkünfte einer Person in beiden Staaten besteuert werden.
Mehr zu •Abzügen
Einkünfte aus Erbschaft und Schenkung unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern einer speziellen •Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr