Steuerarten
Es wird grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden.
Direkte Steuern
Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde erheben direkte Steuern von allen Steuerpflichtigen. Dabei werden für die Höhe der Steuern die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person berücksichtigt, d.h. es wird ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Die Steuerpflichtigen müssen deshalb regelmässig Auskunft über ihr •Einkommen und ihr •Vermögen geben. Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus.
Indirekte Steuern
Indirekte Steuern werden unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der durch diese Steuern belasteten Personen erhoben. Typische indirekte Steuern sind zum Beispiel die Mehrwertsteuer, die Tabak-, die Alkohol- oder die Mineralölsteuer. Diese sogenannten Verbrauchssteuern bemessen sich entsprechend dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen, in deren Preisen diese Steuern enthalten sind. Daneben gibt es Besitz- und Aufwandsteuern wie beispielsweise die kantonale Motorfahrzeugsteuer oder die Hundesteuer der Gemeinde.
Hinweis
Weitere Informationen zu wichtigen Steuerbegriffen finden Sie im Glossar.
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