Glossar: Steuerbegriffe von T - Z
Die wichtigsten Steuerbegriffe von «Unbeschränkte Steuerpflicht» bis «Wohnrecht».
Begriff |
Erläuterung |
|---|---|
Unbeschränkte Steuerpflicht |
Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn eine Person für alle Einkommen und Vermögensgegenstände besteuert wird. Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Kanton Bern sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. |
Unterjährige Steuerpflicht |
Eine unterjährige Steuerpflicht liegt vor, wenn die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht. Zum Beispiel bei Zuzug vom Ausland oder bei Wegzug ins Ausland während dem Steuerjahr. Eine unterjährige Steuerpflicht entsteht aber auch beim Todesfall. |
Veranlagungsverfügung |
Mit der Veranlagungsverfügung werden die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen natürlicher Personen, bzw. steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital juristischer Personen) festgesetzt. Die Veranlagung erfolgt aufgrund der Steuererklärung, die von den Steuerpflichtigen einzureichen ist. |
Verkehrswert |
Als Verkehrswert gilt ein am Markt erzielbarer Preis. |
Vermögenssteuerbremse |
Als Vermögenssteuerbremse bezeichnet man den Artikel 66 des bernischen Steuergesetzes. Die Bestimmung beschränkt die geschuldete Vermögenssteuer auf 25 Prozent des Vermögensertrags. Wo gar keine Vermögenserträge vorhanden sind oder diese sehr tief sind, ist als Minimum eine Vermögenssteuer von 2.4 Promille des steuerbaren Vermögens vorgesehen. |
Verrechnungssteuer |
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer. Sie wird auf den Erträgen des beweglichen Kapitalvermögens erhoben und kann bei ordentlicher Deklaration dieser Einkünfte wieder zurückgefordert werden. |
| Virtuelles Steuersubjekt | Damit sind Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften gemeint. Für jedes virtuelle Steuersubjekt müssen Sie eine separate Steuererklärung ausfüllen, jedoch erhalten Sie keine separate Veranlagungsverfügung und auch keine Schlussabrechnung. Vielmehr wird das steuerbare Einkommen und Vermögen des virtuellen Steuersubjekts anteilsmässig bei den einzelnen Beteiligten besteuert. Sie müssen den errechneten Anteil auf der jeweiligen Steuererklärung der beteiligten Person(en) deklarieren. |
Wochenaufenthalter |
Als Wochenaufenthalter gilt eine Person, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachtet und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringt. |
Wohnrecht |
Als Wohnrecht gilt die Befugnis einer natürlichen Person, ein Gebäude oder einen Teil davon (Wohnung) zu bewohnen. |
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