Glossar: Steuerbegriffe von S – Sz
Die wichtigsten Steuerbegriffe von «Sozialabzüge» bis «Steuerteilung».
Begriff |
Erläuterung |
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| straflose Selbstanzeige | Seit 1.1.2010 besteht die Möglichkeit, bisher nicht versteuerte Einkommen oder Vermögen einmalig ohne Straffolge zu melden, z.B. mit Schreiben an die Steuerverwaltung oder Beilage zur Steuererklärung. Geschuldet sind lediglich die Steuern für max. 10 Jahre sowie die Verzugszinsen. Die erstmalige Deklaration in der Steuererklärung ohne zusätzlichen Hinweis auf die bisherige Nichtversteuerung gilt nicht als Selbstanzeige. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse einen Fünftel der hinterzogenen Steuer. |
Sozialabzüge |
Bei den Sozialabzügen handelt es sich um Abzüge, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Personen berücksichtigen sollen. Beispiele: Allgemeiner Abzug, Kinderabzug, Unterstützungsabzug usw. |
Steueranlage |
Die Steueranlage ist der Faktor, mit dem die Einfache Steuer multipliziert wird, um die dem Kanton oder einer Gemeinde geschuldeten Steuern zu berechnen. Oder: Ausgehend von der ermittelten Einfachen Steuer wird mit der Steueranlage die tatsächlich geschuldete Steuer ermittelt. Die Steueranlage von Kanton und Gemeinden wird jeweilen vor Beginn des Steuerjahres festgesetzt. |
Steuerausscheidung |
Mit der Steuerausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Kantone (interkantonale Steuerausscheidung) bzw. Staaten (internationale Steuerausscheidung) aufgeteilt. Eine Steuerausscheidung erfolgt, wenn zwei oder mehrere Kantone oder Staaten eine Person für das gleiche Einkommen oder Vermögen besteuern. |
Steuerbares Einkommen |
Als steuerbares Einkommen gelten die erzielten Einkünfte abzüglich Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge. |
| Steuerbefreiung | Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig. Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen können aber von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie gemeinnützige, öffentliche oder kultische Zwecke verfolgen. |
Steuererlass
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Als Steuererlass gilt der ausnahmsweise Verzicht von Kanton und Gemeinden auf die Einforderung von geschuldeten Steuern. Er ist nur möglich, wenn die Einforderung der Steuer eine unzumutbare Härte für die betroffene Person darstellen würde. |
Steuerharmonisierung |
Als Steuerharmonisierung gilt die Angleichung der Steuerordnungen der Kantone und Gemeinden und des Bundes. Nicht harmonisiert sind die Vorschriften zur Bestimmung der Höhe der geschuldeten Steuern, also insbesondere die Steuertarife, die Steueranlagen und die Sozialabzüge. |
Steuerhoheit |
Steuerhoheit bedeutet das Recht eines Gemeinwesens zur Erhebung von Steuern. Die Befugnis, Einkommens- und Vermögenssteuern zu erheben, haben sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden. |
Steuern |
Steuern sind Geldleistungen der natürlichen und juristischen Personen an das Gemeinwesen, ohne dass diese Personen dafür eine individuelle Gegenleistung erhalten. |
Steuerperiode |
Als Steuerperiode gilt der Zeitraum, für den eine Steuer geschuldet ist. |
Steuerpflicht |
Als Steuerpflicht bezeichnet man die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zur Bezahlung von Steuern. |
Steuersatz |
Als Steuersatz gelten die Prozent- oder Promillesätze in den Steuertarifen. Sie dienen der Berechnung der Einfachen Steuer. |
| Steuersubjekt | Steuersubjekt ist diejenige natürliche oder juristische Person, welche zur Leistung einer Steuer verpflichtet ist. |
Steuertarif |
Der Steuertarif dient der Berechnung der Einfachen Steuer. |
| Steuerteilung |
Die Steuerteilung bei Ehegatten dient der Festsetzung der individuellen Steueranteile jedes Ehegatten an der Einkommens- und Vermögenssteuer des Ehepaars. Sie erfolgt auf Antrag hin oder bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten. Die Steuerteilung im interkantonalen und internationalen Verhältnis dient der Zuweisung von Einkommen und Vermögen an verschiedene Kantone oder Staaten, wenn die steuerpflichtige Person in mehreren Kantonen oder Staaten steuerpflichtig ist. Ein typisches Beispiel ist ein Wohnsitz im Kanton A und Liegenschaften im Kanton B. |
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