Glossar: Steuerbegriffe von F - R
Die wichtigsten Steuerbegriffe von «Gegenwartsbemessung» bis «Rückkaufswert».
Begriff |
Erläuterung |
|---|---|
Gegenwartsbemessung |
Bei der Gegenwartsbemessung wird die Steuer auf dem Einkommen erhoben, das während der Steuerperiode erzielt wird. Steuerperiode und Bemessungsperiode fallen somit zeitlich zusammen. Die Gegenwartsbemessung ist in allen Kantonen das massgebliche System. Die frühere Vergangenheitsbemessung existiert nicht mehr. |
Gewinnungskosten |
Als Gewinnungskosten gelten alle Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften. Sie sind steuerlich abziehbar. |
Handänderungssteuer |
Als Handänderungssteuer bezeichnet man die Steuer, die anlässlich einer Handänderung (z.B. Verkauf, Schenkung) an einem Grundstück geschuldet ist. |
Hauptsteuerdomizil |
Das Hauptsteuerdomizil liegt am Ort, wo die Person ihren Wohnsitz bzw. Sitz hat. Sie ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. |
Indirekte Steuern |
Bei indirekten Steuern zahlt der Steuerschuldner die Steuern an das Gemeinwesen, aber er trägt die Steuern wirtschaftlich nicht selber, sondern belastet sie an jemand anderen weiter. Typische Beispiele sind Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, oder Tabaksteuer. |
| Juristische Personen | Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen sind juristische Personen. |
| Liegenschaftssteuer | Die Liegenschaftssteuer wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will. |
Nachträgliche ordentliche Veranlagung |
Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bei Personen vorgenommen, die üblicherweise an der Quelle besteuert werden. Sie wird durchgeführt, wenn die an der Quelle besteuerten Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung tritt in diesen Fällen an die Stelle der Quellensteuerveranlagung. |
| Natürliche Personen | Natürliche Personen sind Menschen aus Fleisch und Blut. |
Nebensteuerdomizil |
Als Nebensteuerdomizil gilt der Ort, an dem nur eine beschränkte Steuerpflicht besteht. |
Nutzniessung |
Als Nutzniessung gilt die Befugnis, einen Gegenstand, eine Liegenschaft oder ein Recht, die Eigentum einer anderen Person sind, zu gebrauchen oder zu nutzen. |
Quellensteuer |
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber oder einem anderen Leistungsschuldner vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht wird. Sie betrifft in erster Linie Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die noch keine Niederlassungsbewilligung erhalten haben. |
Reineinkommen |
Als Reineinkommen gelten die erzielten Einkünfte nach Abzug der Gewinnungskosten und der allgemeinen Abzüge. |
Reinvermögen |
Als Reinvermögen gilt das um die Schulden reduzierte Vermögen. |
Repartitionswert |
Als Repartitionswert gilt der Prozentsatz, mit dem die kantonalen Vermögenssteuerwerte von Grundstücken für die interkantonale Steuerausscheidung multipliziert werden. Die Umrechnung ist erforderlich, weil für die Steuerausscheidung auf vergleichbare Werte abgestellt werden muss, die Vermögenssteuerwerte aber in den Kantonen auf unterschiedlichem Niveau festgelegt werden. |
Rückkaufswert |
Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den die Versicherungsgesellschaft der versicherten Person schuldet für den Fall, dass die versicherte Person den Versicherungsvertrag vorzeitig auflöst. Der Rückkaufswert einer Versicherung unterliegt der Vermögenssteuer. |
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